Gegenstand der Abmahnung

Mir liegt eine Abmahnung der JUS DIREKT GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft, Geschäftsführer Dr. Hauke Scheffler, Hugo-von-Hoffmansthalstr. 5, 81925 München vor, die diese im Auftrag von Herrn Willi Welsche am 16.10.2016 ausgesprochen haben. Hintergrund sei eine Wettbewerbsverletzung des Abgemahnten durch Verwendung einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung beim Verkauf von digitalen Inhalten.

 

Widerrufsbelehrung bei Verkauf von Digitalen Inhalten

 

Am 13. Juni 2014 sei das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherschutzrichtlinie in Kraft getreten. Das deutsche Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherschutzrichtlinie regele das Widerrufsrecht bei Verträgen über digitale Inhalte erstmals ausdrücklich. Digitale Inhalte seien Daten, die in digitaler Form hergestellt und bereitgestellt werden würden, wie etwa Computerprogramme, Anwendungen (Apps), Spiele, Musik, Videos oder Texte, unabhängig davon, ob auf sie durch Herunterladen, Herunterladen in Echtzeit (Streaming), von einem körperlichen Datenträger oder in sonstiger Weise zugegriffen werde, § 312 f Abs. 3 BGB n.F.

 

Grundsätzlich bestehe auch bei Verträgen über digitale Inhalte das 14-tägige Widerrufsrecht, welches am Tag des Vertragsschlusses beginnen würde.

 

In der Anzeige des Abgemahnte würde es heißen: „E-Mail Blitzversand innerhalb weniger Stunden (Montag-Sonntag, auch feiertags“. Dann aber: „Die Widerrufsfrist beträgt 1 Monat ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.“

 

Damit sei die Belehrung über die Frist falsch.

 

Das Abmahnschreiben des Herrn Willi Welsche

 

Rechtsanwalt Dr. Scheffler führt aus, dass sein Mandant – wie der Abgemahnte auch – Softwarelizenzen im Internetauktionshaus eBay, auf Amazon und an anderen Orten vertreiben würde. Es werde Bezug genommen auf eine Vielzahl von Angeboten, insbesondere von Windows, aber auch auf andere. Die Widerrufsbelehrung des Abgemahnten sei falsch. Rechtsanwalt Dr. Scheffler teilt mit, dass seinem Mandanten daher Unterlassungsansprüche gegen den Abgemahnten zustehen würden. Er sei daher aufzufordern, die beigefügte Unterlassungserklärung bis zum 26.07.2016 per Telefax zurückzusenden, wobei der Eingang des Originals bis zum 28.07.2016 erwartet werden würde.

 

Ferner habe der Abgemahnte die Kosten der Inanspruchnahme der JUS Direkt GmbH Rechtsanwälte zu tragen, die sich nach einem Gegenstandswert von 10.000 EUR berechnen würden und insgesamt 745,40 EUR netto betragen würden. Dieser Betrag sei bis zum 21.10.2016 auf das Konto der Bevollmächtigten des Abmahners zu zahlen. Anderenfalls seien diese beauftragt, gerichtliche Schritte gegen den Abgemahnten einzuleiten.

Abmahnung Willi Welsche

wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung

vertreten durch JUS Direkt GmbH (Dr. Hauke Scheffler)

Stand: 10/2016

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.