Gegenstand der Abmahnung

Am 26.2.2019 hat die Kanzlei Leineweber, Alfredstraße 45, 45130 Essen im Auftrag der Frau Jutta Kieber eine urheberrechtliche Abmahnung ausgesprochen.

 

Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung an Gedicht

Der unterzeichnende Rechtsanwalt Björn Leineweber teilt dem Abgemahnten hierin mit, dass seine Mandantin eine angesehene Autorin von Gedichten und Kurzprosa sei, die ihre Werke insbesondere in Anthologien und auch in eigenen Büchern, die insbesondere auch im freien Verkauf erhältlich seien, veröffentlicht habe.

 

Dem Empfänger des Abmahnschreibens wird vorgeworfen, im Dezember 2018 im Rahmen eines vorweihnachtlichen Grußes ein Gedicht von Frau Jutta Kieber auf seiner Internetseite verwendet zu haben. Die Seite sei öffentlich und für jedermann einsehbar.

 

Das Gedicht sei als Ausfluss persönlich geistiger Schöpfung ein urheberrechtliches Werk. Die Nutzung in Form der öffentlichen Zugänglichmachung sei ohne die Zustimmung des Urhebers nicht erlaubt.

 

Der Abgemahnte werde daher aufgefordert, es ab sofort zu unterlassen, das in dem Abmahnschreiben zitierte Gedicht öffentlich zugänglich zu machen. Der Unterlassungsanspruch im Urheberrecht kann nur durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung befriedigt werden, der sodann die Wiederholungsgefahr ausschließen würde.

 

Ferner sei er verpflichtet, den der Frau Jutta Kieber durch die unberechtigte Nutzung ihres Gedichts entstandenen Schaden zu ersetzen. Der abgemahnte werde aufgefordert, einen Schadensersatzbetrag i.H.v. 400,00 € zu leisten sowie die Kosten der Kanzlei Leineweber i.H.v. 413,64 €. Die Gesamtkosten i.H.v. 813,64 € seien bis zum 15.3.2019 zahlbar.

 

Von dem Abgemahnten werde darüber hinaus die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung bis zum 11.3.2019 gefordert.

Abmahnung Jutta Kieber

wegen Urheberrechtsverletzung Gedicht

vertreten durch Kanzlei Leineweber

Stand: 02/2019

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.