Gegenstand der Abmahnung

Mit Schreiben vom 23.07.2015 hat Frau Simone Obenauf durch Rechtsanwalt Karl-Heinz Mrosko eine Abmahnung aussprechen lassen.

 

In dem Abmahnschreiben wird ausgeführt, dass Frau Simone Obenauf auf diversen Verkaufsportalen gewerbliche Verkaufs-Accounts führe, unter welchen sie u.a. Geschenkartikel, Haushaltswaren und Nähbedarf zum Kauf anbiete, so z.B. bei eBay unter dem Account „rosalies2014“.

 

Auch der Abgemahnte biete einige der oben genannten Warengruppen in seinem Sortiment zum Kauf im Internet an, folglich bestehe ein Mitbewerberverhältnis zwischen ihm und der Abmahnerin. Für das Mitbewerberverhältnis seien gleiche und gleichartige Produkte und Produktgruppen ausschlaggebend.

 

Die Abmahnung von Frau Simone Obenauf

Frau Simone Obenauf habe feststellen müssen, dass sich der Abgemahnte unter seinem eBay-Namen als gewerblicher Verkäufer ausweise.

 

Rechtsanwalt Mrosko teilt mit, dass der Abgemahnte den Verbraucher nach der Verbraucherrechterichtlinie 2011/83/EU (VRRL) umfangreich vor dem Bestellvorgang zu informieren habe. Dies würde er allerdings nicht tun.

 

Als Gewerbetreibender sei der Empfänger der Abmahnung zwingend verpflichtet, die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten und sich insbesondere wettbewerbsgerecht zu verhalten.

 

Dem Verbraucher würden bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB zustehen. Der Abgemahnte habe den Verbraucher über das ihm zustehende Widerrufsrecht nach EGBGB Anlage 1 zu Art. 246a § 1 Abs. 2 Nr. 1 zu informieren. Dies habe er nahezu vollständig bis auf den nachstehend ausgeführten Widerspruch 1 Monat dann 14 Tage Widerrufsrecht getan.

 

Es wird moniert, dass die Darstellung des Abgemahnten nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechen würde und somit wettbewerbswidrig und abmahnfähig sei.

 

Die geforderte Unterlassungserklärung

Die in seinem wettbewerbswidrigen Verhalten begründete Wiederholungsgefahr könne der Abgemahnte nur durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ausräumen. Gemäß § 8 UWG sei die Abmahnerin berechtigt, eine solche strafbewehrte Unterlassungserklärung zu verlangen. In der Anlage erhalte der Abgemahnte den Entwurf einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Diese sei als Vorschlag zu werten. Dem Abgemahnten bleibe es unbenommen, eine eigene Unterlassungserklärung zu entwerfen.

 

Den Eingang einer rechtsverbindlich unterzeichneten Unterlassungs- und Verpflichtungserkläre sehe Rechtsanwalt Karl-Heinz Mrosko bis spätestens zum 03.08.2015 entgegen. Zur Wahrung der Frist werde die Übermittlung per Fax als ausreichend angesehen. Allerdings sei das Original innerhalb von 3 Werktagen nachzureichen, so der Bevollmächtigte.

 

Für den Fall, dass die vorgenannte Frist fruchtlos verstreiche und bis dahin keine oder eine hinreichende Erklärung vorliegen sollte, werde er seiner Mandantin dazu raten, ihren Anspruch gerichtlich durchzusetzen.

 

1.171,67 EUR Abmahnkosten werden gefordert

Er habe den Abgemahnten desweiteren aufzufordern, die Kosten seiner Inanspruchnahme, welche dieser nach Maßgabe des § 9 i.V.m. § 12 Abs. 1 S. 2 UWG zu erstatten verpflichtet sei, bis spätestens zum 03.08.2015 auszugleichen, so Rechtsanwalt Mrosko.

 

Die Kosten werden mit einem Betrag von 1.171,67 € brutto beziffert und nach einem Gegenstandswert von 20.000 € berechnet.

Abmahnung Simone Obenauf

wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung

vertreten durch Rechtsanwalt Karl-Heinz Mrosko

Stand: 07/2015

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.