Gegenstand der Abmahnung

Mir liegt eine Abmahnung der Rechtsanwälte Dr. Wallscheid & Drouven, Am Mittelhafen 10, 48155 Münster vor, die diese im Auftrag der Karneval und mehr GmbH am 21.03.2017 ausgesprochen haben. Rechtsanwältin Deborah Stutznäcker, die Unterzeichnerin des Abmahnschreibens, teilt hierin mit, dass Gegenstand ihrer Beauftragung die Art und Weise der Präsentation der Angebote des Abgemahnten an Verbraucher im Internet auf www.amazon.de sei, mit denen dieser der Karneval und mehr GmbH unlauteren Wettbewerb bereite. Der Abgemahnte würde mit seinen Angeboten gegen Wettbewerbsrecht verstoßen.

 

Informationspflichtverletzungen als Abmahngrund

Rechtsanwältin Stutznäcker führt aus, dass der Abgemahnte seinen Informationspflichten nicht nachkommen würde, da er insbesondere nicht über das Mängelhaftungsrecht für die Waren informiere.

 

Auch seien keine Angaben über die einzelnen technischen Schritte, die zu einem Vertragsschluss führen, gegeben. Ebenfalls informiere der Abgemahnte nicht über die Vertragstextspeicherung und darüber, wie der Kunden mit den nach § 312i Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BGB zur Verfügung gestellten technischen Mitteln Eingabefehler vor Abgabe der Vertragserkläung erkennen und berichtigen könne.

 

Auch ein den Anforderungen des § 5 TMG genügendes Impressum halte er nicht bereit, da weder eine E-Mail-Adresse noch eine weitere Möglichkeit zur schnellen elektronischen Kontaktaufnahme angegeben sei.  

 

Namens und in Vollmacht der Karneval und mehr GmbH würden die Rechtsanwälte Dr. Wallscheid & Drouven den Abgemahnten auffordern, es ab sofort zu unterlassen

 

„im geschäftlichen Verkehr über das Internet Schlüsselanhänger anzubieten/anbieten zu lassen

 

1. und dabei dem Verbraucher vor Abgabe seiner Bestellung nicht folgende Informationen in klarer und verständlicher Weise zur Verfügung zu stellen:

 

a) darüber, dass gesetzliche Mängelhaftungsrechte für die Waren bestehen;

 

b) über die einzelnen technischen Schritte die zum Vertragsschluss führen und die Möglichkeiten zur Korrektur falscher Eingaben;

 

c) darüber, ob der Vertragstext nach Vertragsschluss gespeichert wird;

 

2. und dabei dem Verbraucher vor Abgabe seiner Bestellung nicht in klarer und verständlicher Weise über die Identität seines Vertragspartners zu informieren, insbesondere keine E-Mail-Adresse und einen weiteren Weg zur schnellen elektronischen Erreichbarkeit anzugeben“.

 

Der Empfänger des Abmahnschreibens soll bis zum 28.03.2017 eine entsprechende vertragsstrafebewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung abgeben.

 

Des Weiteren habe er die Kosten ihrer Inanspruchnahme zu tragen. Diese würden sich auf der Grundlage eines Gegenstandswertes von 20.000,00 € berechnen (= 984,60 €) und seien zahlbar bis zum 04.04.2017.

Abmahnung Karneval und mehr GmbH

wegen fehlendem Hinweis auf Mängelhaftung, unvollständigem Impressum u.a.

vertreten durch Rechtsanwälte Dr. Wallscheid & Drouven

Stand: 03/2017

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.