Gegenstand der Abmahnung

Die ETL Rechtsanwälte GmbH hat am 24.02.2022 eine Abmahnung wegen scheinprivatem Handel auf eBay-Kleinanzeigen im Auftrag von Herrn Kevin Birk ausgesprochen.

 

In der Abmahnung heißt es zu Beginn, dass Unterlassungs- und Kostenerstattungsansprüche aufgrund des scheinprivaten Handels auf der Internetplattform ebay.de gemäß § 8 und § 12 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) gegen den angeschriebenen Privatanbieter geltend gemacht werden.

 

Herr Kevin Birk verkaufe auf der Internethandelsplattform ebay unter dem ebay-Namen „XXX“ als gewerblicher Verkäufer und damit als Unternehmer im Sinne von § 14 BGB bundesweit u.a. neue Gesellschaftsspiele an Endverbraucher.

 

Der Angeschriebene verkaufe über ebay-kleinanzeigen.de unter dem Namen „XXX“ bundesweit neue Gesellschaftsspiele an  Endverbraucher. Er weise bei seinen Angeboten darauf hin, dass er als „privater Nutzer“ auftrete. 

 

Die Aussage, dass er „privater Nutzer“ sei, treffe nicht zu. Seine Verkaufstätigkeit erfülle alle Kriterien, welche die Rechtsprechung für die Eigenschaft eines Unternehmers im Sinne von § 14 BGB und damit eines gewerblichen Händlers entwickelt habe. Eine unternehmerische Tätigkeit im Sinne von § 14 BGB läge nach der Rechtsprechung vor, wenn planmäßig über einen gewissen Zeitraum hinweg entgeltliche Leistungen am Markt angeboten werden, wobei es auf eine Gewinnerzielungsabsicht nicht ankomme (vgl. BGH, Urteil vom 19. März 2016, Az. VIII ZR 173/05). Ob eine Tätigkeit dauerhaft und planvoll und damit unternehmerisch erfolgt, sei aufgrund von Indizien im konkreten Einzelfall zu ermitteln. Als Indizien gelten die Zahl und Häufigkeit der gleichartigen Verkäufe und insbesondere das dauerhafte Anbieten von gleichartigen Neuwaren (vgl. Urteil des BGH vom 04.12.2008, Az. I ZR 3/06 – Ohrclips), heißt es in der Abmahnung. Nach der Rechtsprechung wird bereits bei einem gleichartigen Warenangebot von 10 neuen oder neuwertigen Waren von einem unternehmerischen Handeln i.S.v. § 14 BGB ausgegangen (vgl. Beschluss des LG Frankfurt a.M. vom 08.10.2007, Az. 2/03 0 192/07).

 

Der Angeschriebene habe derzeit 156 Angebote für Gesellschaftsspiele online, welche größtenteils neu seien. Insgesamt habe er auf dem Portal bereits 1659 Anzeigen geschaltet und zwar weit überwiegend für neue oder gebrauchte Gesellschaftsspiele. Aufgrund der bisherigen Verkäufe und der derzeitigen Angebote sei unzweifelhaft davon auszugehen, dass er als Unternehmer i.S.v. § 14 BGB einzustufen
sei und damit nur zum Schein als Privatanbieter bei eBay-Kleinanzeigen auftrete.

 

Als Unternehmer würden ihn umfangreiche und teils sehr arbeits- und kostenintensive Pflichten eines Unternehmers bzw. gewerblichen Anbieters treffen. Diesen Pflichten entziehe er sich unter Berufung auf seine angeblichen Privatverkäufe. 

 

Das Verhalten und Auftreten des Angeschriebenen als privater Verkäufer unter Verschleierung seiner gewerblichen Tätigkeit auf der  Handelsplattform ebay-Kleinanzeigen sei wettbewerbswidrig.

 

Es wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung bis spätestens Freitag, den 04.03.2022 gefordert.

 

Abmahnkosten werden nach einem Streitwert von 10.000 EUR, mithin in Höhe von 973,66 Euro, gefordert. Zahlungsfrist: 11.03.2022

Abmahner: Herr Kevin Birk

 

Vertreter des Abmahners: ETL Rechtsanwälte 

 

Gegenstand der Abmahnung: scheinprivatem Handel auf ebay-Kleinanzeigen

 

Stand: 02/2022

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.