Gegenstand der Abmahnung

Am 27.2.2018 hat Rechtsanwalt Jens Reininghaus, Schanzentraße 31, 51063 Köln im Auftrag von Herrn Kevin Birk eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung ausgesprochen. Hintergrund sei ein scheinprivater Handel des Abgemahnten auf ebay.de.

 

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz sowie Fachanwalt für IT-Recht Jens Reininghaus teilt mit, dass mit dem Abmahnschreiben Unterlassungs- und Kostenerstattungsansprüche aufgrund des scheinprivaten Handels auf ebay.de gemäß § 8 und § 12 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) gegen den Abgemahnten geltend gemacht werden würden.

 

Privatverkauf trotz Gewerblichkeit als Abmahngrund

Herr Kevin Birk würde als gewerblich Verkäufer und damit als Unternehmer im Sinne von § 14 BGB über das Internetauktionshaus ebay bundesweit u.a. neue Gesellschaftsspiele an Endverbraucher verkaufen. Der Empfänger des Abmahnschreibens würde ebenfalls über ebay.de bundesweit neue Gesellschaftsspiele an Endverbraucher verkaufen. Er würde in seinen Angeboten darauf hinweisen, dass er als „privater Anbieter“ auftrete. Eines seiner ebay-Angebote liege dem Schreiben bei.

 

Rechtsanwalt Reininghaus schreibt weiter, dass die Aussage des Abgemahnten, dass er privater Anbieter sei, nicht zutreffe. Seine Verkaufsaktivität erfülle alle Kriterien, welche die Rechtsprechung für die Eigenschaft eines Unternehmers im Sinne von § 14 BGB und damit eines gewerblichen Händlers entwickelt habe. Eine unternehmerische Tätigkeit im Sinne von § 14 BGB liege nach der Rechtsprechung vor, wenn planmäßig über einen gewissen Zeitraum hinweg entgeltliche Leistungen am Markt angeboten werden würden, wobei es auf eine Gewinnerzielungsabsicht nicht ankomme (vgl. BGH, Urteil vom 19. März 2016, Az. VII ZR 173/05). Ob eine Tätigkeit dauerhaft und planvoll und damit unternehmerisch erfolge, sei aufgrund von Indizien im Einzelfall zu ermitteln.

 

Der Abgemahnte habe im letzten Monat 33 und in den letzten sechs Monaten 126 Bewertungen und zwar weit überwiegend für neue oder gebrauchte Gesellschaftsspiele erhalten. Derzeit biete er weitere 49 Gesellschaftsspiele auf ebay an. Aufgrund seiner bisherigen Verkäufe und seiner derzeitigen Angebote sei unzweifelhaft davon auszugehen, dass er als Unternehmer i.S.v. § 14 BGB einzustufen sei und damit nur zum Schein als Privatanbieter bei eBay auftrete.

 

Es bestehe ein konkretes Wettbewerbsverhältnis zwischen dem Abgemahnten und Herrn Kevin Birk. Dem Abmahner stünden als direktem Wettbewerber gemäß § 8 UWG ein Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch und gemäß § 12 Abs. 1 Satz 2 UWG ein Anspruch auf Kostenerstattung für diese Abmahnung zu. Zur Vermeidung einer gerichtlichen Auseinandersetzung habe der Bevollmächtigte den Abgemahnten namens und im Auftrag seines Mandanten aufzufordern, den aufgezeigten Rechtsverstoß zu beseitigen und zu seinen Händen eine strafbewehrte Unterlassungserklärung bis spätestens Freitag, 9.3.2018 abzugeben.

 

Schließlich sei er gemäß § 12 Abs. 1 Satz 2 UWG verpflichtet, seinem Mandanten die Kosten der Inanspruchnahme der Rechtsanwaltskanzlei Reininghaus für die außergerichtliche Abmahnung zu erstatten. Der sich nach einem Gegenstandswert von 10.000 EUR berechnete Betrag i.H.v. 887,03 EUR sei zahlbar bis zum Freitag, den 16.03.2018.

Abmahnung Kevin Birk

wegen Täuschung über Gewerblichkeit bei Privatverkauf

vertreten durch Rechtsanwalt Jens Reininghaus

Stand: 02/2018

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.