Gegenstand der Abmahnung
Mir liegen inzwischen mehrere Abmahnungen der kitzVenture GmbH aus Österreich vor, die diese durch Rechtsanwalt Nikolai Zutz, Hamburger Straße 22, 49084 Osnabrück haben aussprechen lassen. Bisher ging es in den Abmahnschreiben um ein fehlerhaftes Impressum und eine fehlende Datenschutzerklärung.
Bekannt gewordene Abmahnungen der kitzVenture GmbH durch Rechtsanwalt Nikolai Zutz:
Datum der Abmahnung, Abmahngrund, Frist zur Abgabe einer Unterlassungserklärung (UE), Kostenforderung / Abmahnkosten
- 27.12.2019, Impressum fehlerhaft (Einzelunternehmer bezeichnet sich als Geschäftsführer), 10.1.2020, Zahlung von 413,90 EUR (Gegenstandswert 5.000 EUR) bis 17.1.2020
- 27.12.2019, fehlerhaftes Impressum (fehlende Angabe einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Steuernummer), 10.1.2020, Zahlung von 413,90 EUR (Gegenstandswert 5.000 EUR) bis 17.1.2020
- weitere Abmahnung vom 23.12.2019, wegen fehlerhaften Impressums und fehlender Datenschutzerklärung, 6.1.2020, Zahlung von 745,40 EUR bis 13.1.2020 (5.000 EUR Vertragsstrafe in UE vorgesehen)
- 23.12.2019, wegen fehlerhaften Impressums (Einzelunternehmer spricht von Geschäftsführer) und Datenschutzerklärung (genüge nicht den Anforderungen der DSGVO), 6.1.2020, Zahlung von 745,40 EUR bis 13.1.2020
- 20.12.2019, fehlerhafte Datenschutzerklärung, 3.1.2020, 413,90 EUR bis 10.1.2020
- 20.12.2019, wegen fehlerhaften Impressums und fehlender Datenschutzerklärung, 3.1.2020, Zahlung von 745,40 EUR (Gegenstandswert 10.000 EUR) bis 10.1.2020
Achtung: in der vorformulierten Unterlassungserklärung wird eine Vertragsstrafe von 5.000 EUR gefordert! - 3.12.2019, fehlerhaftes Impressum, 17.12.2019, Zahlung von 413,90 EUR bis 24.12.2019
- 2.12.2019 wegen fehlerhaften Impressums und fehlender Datenschutzerklärung (Nichtangabe Umsatzsteuer-ID, Steuernummer), 5.1.2020, Zahlung von 745,40 EUR (Gegenstandswert 10.000 EUR) bis 12.1.2020
Abmahnung vom 3.12.2019: Unvollständiges Impressum als Abmahngrund
Rechtsanwalt Nikolai Zutz führt aus, dass es sich bei seiner Mandantin nicht nur um eine klassische Beteiligungsgesellschaft mit integriertem Company Builder handele, sondern dass sie sowohl direkt als auch über unterschiedliche Marken und Dienste als Online-Marketing-, SEO- und Werbeagentur sowie im Bereich der Werbetechnik und Fahrzeugfolierung tätig sei. Die kitzVenture GmbH sei international tätig und stehe mit dem Abgemahnten im direkten Wettbewerbsverhältnis.
Im Impressum auf der Internetseite des Abgemahnten gehe nicht hervor, unter welcher Rechtsform er firmiere, so dass das Impressum fehlerhaft sei.
Der Abmahnerin stünde somit ein Anspruch auf Unterlassung des Betreibens von Webseiten und Onlineprofilen ohne ordnungsgemäßes Impressum gem. § 3, 3a, 8 I, 8 III Nr. 1 UWG, § 5 I TMG.
Bis zum 17.12.2019 habe der Empfänger des Abmahnschreibens eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.
Darüber hinaus habe er gem. § 12 UWG auch die angefallenen Kosten der Beauftragung des Rechtsanwalts Nikolai Zutz zu tragen. Berechnet werden diese nach einem Gegenstandswert von 5.000 €, summieren sich auf 413,90 € und seien zahlbar bis zum 24.12.2019.
Abmahnung kitzVenture GmbH
wegen Vorhalten eines unvollständigen Impressums
vertreten durch Rechtsanwalt Nikolai Zutz
Stand: 12/2019
Das ist jetzt das Wichtigste:
- Ruhe bewahren! Fristen beachten!
- Nichts zahlen – nichts unterschreiben!
- Kostenlose Erstberatung nutzen!
Handeln Sie jetzt!
1. Komplette Abmahnung übermitteln
Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.
Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.
2. Ich prüfe Ihre Abmahnung
Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten.
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Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?
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Ist die Abmahnung berechtigt?
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Wird eventuell zu viel gefordert?
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Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?
3. Gratis Erstberatung erhalten
Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.
Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden.
4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden
Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.
Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).
Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.