Gegenstand der Abmahnung

Mir liegt eine Abmahnung der Kanzlei Schütz, Erbrpinzenstraße 29a, 76133 Karlsruhe vom 25.6.2019 vor, die diese im Auftrag der KME Karlsruhe Marketing und Event GmbH ausgesprochen haben. Hintergrund sei, dass der Abgemahnte entgegen Ziff. 6.5) der AGB der Abmahnerin für den Erwerb und die Weitergabe von Eintrittskarten für das Festival „DAS FEST“ der KME auf der Onlineplattform eBay mit Gewinnerzielungsabsicht zum Verkauf eingestellt und/oder verkauft habe.

 

Unzulässiger Weiterverkauf von Eintrittskarten führt zu Abmahnung

Der unterzeichnende Rechtsanwalt Dr. Christian Karl teilt mit, dass anlässlich der gegen den Abgemahnten unternommenen Ermittlungen der Abmahnerin zudem weitere, regelmäßige Angebote aus der Vergangenheit bekannt geworden, mit welchen der Empfänger des Abmahnschreibens in den vergangenen Jahren erhebliche Umsätze erzielt habe. Demnach handele er, neben einer Vielzahl von anderen planmäßigen Angeboten für unterschiedliche Waren, offenbar mit Eintrittskarten zu Konzerten und anderen Veranstaltungen, was zudem den Verdacht eines gewerbsmäßigen Handels begründen würde. Eine entsprechende Beweissicherung in gespeicherter Form liege den Schütz Rechtsanwälten vor.

 

Ausweislich Ziff. 6.5.1 der Ticket-AGB gelte das Verbot einer Weiterveräußerung mit den entsprechenden, nicht zu tolerierenden Aufpreisen insbesondere auch im Rahmen einer privaten Weitergabe, welche ansonsten gestattet wäre (Ziff. 6.3 und Ziff. 6.4).

 

Weiter heißt es in dem mir vorliegenden Abmahnschreiben, dass die KME mit der beschriebenen Verkaufsbeschränkung und der konsequenten Verfolgung von Verstößen ihr soziales Preisgefüge (faire und für jedermann bezahlbare Ticketpreise) bzw. ihre aufgrund freier unternehmerischer Entscheidung festgelegten Preisstruktur, die für die öffentliche Wahrnehmung von DAS  FEST entscheidend sei, aufrechterhalten.

 

Es wird daher die sofortige Unterlassung der Rechtsverletzung und die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung bis zum 5.7.2019 verlangt.

 

Es werden eine Vertragsstrafe i.H.v. 450,00 EUR geltend gemacht und Rechtsanwaltsgebühren i.H.v. 281,30 EUR aufgelistet, wobei mitgeteilt wird, dass bei einer fristgerechten Zahlung der Vertragsstrafe bis zum 12.7.2019 und einer fristgerechten Abgabe einer Unterlassungserklärung auf die Geltendmachung der Rechtsanwaltsgebühren verzichtet werde.

Abmahnung KME Karlsruhe Marketing und Event GmbH

wegen unzulässigem Ticketverkauf auf eBay

vertreten durch Schütz Rechtsanwälte

Stand: 06/2019

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.