Gegenstand der Abmahnung

Mir liegt eine Abmahnung der Knieper Verwaltungs GmbH, vertreten durch Rechtsanwalt Carsten Albrecht, albrecht legal, vom 11.10.2021 vor. Über die Knieper Verwaltungs GmbH und Herrn Folkert Knieper hatte ich bereits berichtet. Die bisherigen Beiträge finden Sie hier:

 

 

Rechtsanwalt Albrecht führt in der Abmahnung aus, dass seine Mandantin kürzlich festgestellt habe, dass vom Abgemahnten in seiner Internetpräsenz ein Foto genutzt werde, an welchem seine Mandantin die ausschließlichen Nutzungsrechte habe. Für diese Nutzung habe
die Mandantin keine Nutzungsberechtigung erteilt, heißt es. Die Nutzung erfolge somit unerlaubt.

 

Deshalb würden jetzt Ansprüche auf Beseitigung, Unterlassung, Schadens- und Aufwendungsersatz geltend gemacht.

 

Fotograf des Bildes sei Herr Dipl.-lng. Folkert Knieper, der auch Betreiber des unter www.marions-kochbuch.de abrufbaren Internet-Kochbuchs sei, wo auch das streitgegenständliche Bild veröffentlicht sei. Im Impressum sei Herr Knieper an zentraler Stelle auch als Fotograf der unter www.marionskochbuch.de abrufbaren Bilder und somit des vorliegend relevanten Bildes ausgewiesen, heißt es im Abmahnschreiben. Marions Kochbuch gehöre seit nunmehr fast 20 Jahren zu den meist genutzten, werbefinanzierten Online-Kochbüchern im deutschsprachigen Raum. Eine erhebliche Anzahl der Nutzer gelange über Bildersuchmaschinen auf die Website Marions Kochbuch.

 

Schadensersatz wird in Höhe von 700,00 EUR (Grundlizenz 350,00 EUR) gefordert.

 

Rechtsanwaltsgebühren werden aus einem Streitwert von 6.700,00 EUR, mithin 713,76 EUR verlangt.

 

Abmahner: Knieper Verwaltungs GmbH

 

Vertreter des Abmahners: Carsten Albrecht Rechtsanwalt

 

Gegenstand der Abmahnung: Unerlaubte Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke im Internet

 

Stand:10/2021

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.