Gegenstand der Abmahnung

Mir liegt eine Abmahnung der Rechtsanwälte Wündisch & Werner, Reichsstraße 34, 09112 Chemnitz vor, die diese im Auftrag der Kohlpaintner GmbH am 20.12.2016 ausgesprochen haben. Rechtsanwalt Jens Wündisch, der Unterzeichner des Abmahnschreibens, teilt hierin mit, dass seine Mandantschaft im Internet über die eBay-Verkaufsplattform ebenfalls Getränkesirup an Verbraucher vertreibe, weshalb mit dem Abgemahnten ein unmittelbares Wettbewerbsverhältnis bestünde.

 

Abmahngefahr durch fehlende Grundpreisangabe

 

Im Rahmen seiner Angebote würde sich der Abgemahnte jedoch nicht an die Vorgaben der Preisangabenverordnung halten. Insoweit verkaufe er Getränkesirup ersichtlich nach Volumen (Menge). Für nach Volumen veräußerte Ware, mithin auch Flüssigkeiten, sei jedoch § 2 Abs. 3 PAngV maßgeblich, welches erfordere, dass hier der Grundpreis für den Verkäufer erkennbar angewiesen werde. Die Möglichkeit der eigenständigen Berechnung sei hierfür nicht ausreichend. Vielmehr sei Sinn und Zweck der Preisangabenverordnung, dem Verbraucher ohne eigene Berechnung einen Preisvergleich zu ermöglichen.

 

Die fehlende Angabe des Grundpreises für nach Länge, Volumen oder Gewicht veräußerter Ware sei wettbewerbswidrig, so Rechtsanwalt Wündisch.

 

Da der Abgemahnte mit der Kohlpaintner GmbH in Wettbewerb stünde, stehe dieser gemäß § 8 Abs. 1 und 3 Ziff. 1 UWG ein Unterlassungsanspruch zu, der nur durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ausgeräumt werden könne. Hierbei genüge es nicht, wenn er lediglich das gesetzeswidrige Verhalten für die Zukunft einstelle, um die Wiederholungsgefahr auszuschließen.

 

Zur Vermeidung einer gerichtlichen Auseinandersetzung werde er daher aufgefordert, die vorgenannten Verstöße unverzüglich abzustellen und die anliegende Unterlassungserklärung (strafbewehrt) sinngemäß oder wörtlich bis spätestens zum 03.01.2017 unterzeichnet zurückzusenden.

 

Rechtsanwalt Wündisch weist darauf hin, dass bei Wettbewerbssachen in der vorliegenden Art die Dringlichkeit vermutet werde. Diese könne jedoch widerlegt werden, wenn der Gläubiger zu lange mit der Durchsetzung seiner Unterlassungsansprüche zuwarte, so dass eine Verlängerung der vorgenannten Frist nicht zu erwarten sei.

 

Gemäß § 12 Abs. 1 UWG habe er zudem die der Kohlpaintner GmbH in Rechnung gestellten Kosten der Abmahnung zu ersetzen. Einem Ausgleich des in beiliegender Rechnungskopie ausgewiesenen Betrages in Höhe von 745,40 EUR werde ebenfalls bis zum 03.01.2017 erwartet.

Abmahnung Kohlpaintner GmbH

wegen fehlender Grundpreisangabe

vertreten durch Rechtsanwälte Wündisch & Werner

Stand: 20.12.2016

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.