Gegenstand der Abmahnung

Mir liegt eine Abmahnung der Rechtsanwaltskanzlei Jan B. Heidicker, Beethovenstraße 3, 59174 Kamen zur Überprüfung vor, die diese am 25.3.2019 im Auftrag der Kozera GbR, vertreten durch die Gesellschafter Michal Kozera und Marcin Kozera, ausgesprochen haben. Sachbearbeiter ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz Dirk Dreger. Hintergrund seien Urheberrechtsverletzungen auf etsy.de und Wettbewerbsrechtsverletzungen auf amazon.de des Abgemahnten.

 

Kopieren von Produktbildern ist Urheberrechtsverletzung

Rechtsanwalt Dreger führt aus, dass seine Mandantschaft kürzlich habe feststellen müssen, dass der Empfänger über seinen gewerblichen Etsy-Shop mehrere Artikel mit Produktbildern bewerben würde, an denen die Kozera GbR die ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte haben würde. Insgesamt verwende er 3 Produktbilder der Abmahnerin. Da er die streitgegenständlichen Lichtbildwerke ohne Zustimmung ihrer Mandantschaft über das Internet öffentlich zugänglich gemacht habe, verstoße er gegen die der Kozera GbR ausschließlich zustehenden Verwertungsrechte gemäß § 15 UrhG. Hiervon betroffenen sie die Rechte des Schöpfers auf öffentliche Zugänglichmachung im Sinne des § 19a UrhG sowie das Vervielfältigungsrecht nach § 16 UrhG.

 

Wettbewerbsverstöße auf Amazon führen zu Kozera GbR Abmahnung

Weiter heißt es sodann, dass das Angebot des Abgemahnten erhebliche Wettbewerbsverstöße aufweisen würden:

 

– Verstoß gegen § 5 TMG durch fehlendem Impressum

– fehlende Informationen gemäß Artikel 246c EGBGB (technische Schritte, die zum Vertragsschluss führen; Vertragstextspeicherung;

Eingabefehler erkennen und berichtigen)

– keine Widerrufsbelehrung

– fehlendes Muster-Widerrufsformular

– kein Hinweis und kein aktiver Link auf die OS-Plattform

Die Kanzlei Jan B. Heidicker macht zunächst Unterlassungsansprüche gegen den Empfänger des Abmahnschreibens geltend. Zur Abgabe einer geeigneten strafbewehrten Unterlassungserklärung wegen des urheberrechtsverletzenden Verhaltens sowie des wettbewerbswidrigen Verhaltens werde dem Abgemahnten eine Frist bis zum 3.4.2019 gesetzt.

 

Darüber hinaus werde ein Lizenzschadensersatz i.H.v. 1.950,00 EUR geltend gemacht, der bis zum 5.4.2019 zahlbar sei.

 

Rechtsanwaltsgebühren werden nach einem Gegenstandswert von 49.950,00 EUR (30.000 EUR Wettbewerbsverstoß, 18.000 EUR Urheberrechtsverletzung, 1.950,00 EUR Schadensersatz) geltend gemacht. Die sich daraus ergebende Summe i.H.v. 1.822,96 EUR sei ebenfalls bis zum 5.4.2019 zahlbar.

Abmahnung Kozera GbR, Michal Kozera und Marcin Kozera

wegen Urheberrechtsverletzung an Produktbildern, unvollständige Anbieterkennzeichnung, fehlende Widerrufsbelehrung u.a.

vertreten durch Rechtsanwaltskanzlei Jan B. Heidicker

Stand: 03/2019

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.