Gegenstand der Abmahnung

Am 7.11.2017 hat die JUS DIREKT Rechtsanwaltskanzlei, Rechtsanwalt Dr. Hauke Scheffler, Franz-Liszt-Straße 11, 85591 Vaterstetten im Auftrag der KreativWebMedia, Maurice Kroggel eine Abmahnung ausgesprochen. Der Abmahner würde wie der Abgemahnte Softwarelizenzen vertreiben. Es werde Bezug genommen auf die Angebote des Abgemahnten auf eBay.

 

Unzulässiger Verkauf von gebrauchter Software als Abmahngrund

Rechtsanwalt Dr. Hauke Scheffler, der Unterzeichner des Abmahnschreibens, führt aus, dass der Abgemahnte nach eigenen Angaben mit gebrauchter Software handeln würde. Der Abmahner handele ebenfalls mit Software. Er befinde sich damit in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis mit ihm. Die Art und Weise, wie der Empfänger des Abmahnschreibens gebrauchte Software verkaufen würde, sei rechtswidrig.

 

Der Verkauf derartiger „Produktschlüssel“ oder Software sei zunächst aus mehreren Gesichtspunkten urheberrechtlich unzulässig. Daraus folge, dass das Angebot des Abgemahnten gegenüber Verbrauchern irreführend nach den §§ 3, 5a UWG sei.

 

Der BGH habe in der Entscheidung Used Soft I vom 17.7.2013 (Az: I ZR 129/08) ausdrücklich die Voraussetzungen festgehalten, die erfüllt sein müssten, wenn der Erwerber einer „erschöpften“ Kopie unter ganz bestimmten Umständen ein gesetzliches Nutzungsrecht nach § 69 b UrhG erlangen solle. Im weiteren Verlauf des mir vorliegenden Abmahnschreibens werden einige Voraussetzungen aufgezählt.

 

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, dass er den angesprochenen Interessenten eines solchen Angebotes täuschen würde und zwar darüber, dass der Verbraucher nicht hinreichend darüber informiert werde, wie die Rechte zur bestimmungsgemäßen Benutzung des Programms ausgestaltet seien (vgl. BGH GRUR, 2015 272, 278 Rn 64 – Used Soft 111); dass der Abgemahnte als Veräußerer nicht angeben würde, dass zu keinem Zeitpunkt mehr Programmkopien existierten und existieren als nach dem Lizenzvertrag mit dem Lizenzinhaber erlaubt seien; dass der Abgemahnte den Verbraucher nicht darauf hinweisen würde, dass er ihm nach Erwerb die Vorerwerber der Programmkopien mitteilen und entsprechende Nachweise zur Verfügung stellen würden. Irgendwelche derartigen Informationen enthalte das Angebot des Abgemahnten nicht,

 

Weiter belehre der Empfänger des Abmahnschreibens nicht ordnungsgemäß über das dem Verbraucher zustehende Widerrufsrecht.

 

Am 13. Juni 2014 sei das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherschutzrichtlinie in Kraft getreten. Das deutsche Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherschutzrichtlinie regele das Widerrufsrecht bei Verträgen über digitale Inhalte erstmals ausdrücklich. Digitale Inhalte seien Daten, die in digitaler Form hergestellt und bereitgestellt werden würden, wie etwa Computerprogramme, Anwendungen (Apps), Spiele, Musik, Videos oder Texte, unabhängig davon, ob sauf sie durch Herunterladen, Herunterladen in Echtzeit (Streaming), von einem körperlichen Datenträger oder in sonstiger Weise zugegriffen werde, § 312 f Abs. 3 BGB n.F. Grundsätzlich bestehe auch bei Verträgen über digitale Inhalte das 14-tägige Widerrufsrecht, welches am Tag des Vertragsschlusses beginnen würde.

 

Entgegen den gesetzlichen Vorgaben würde der Empfänger der KreativWebMedia, Maurice Kroggel Abmahnung über die Ausübung des Widerrufsrechts fehlerhaft belehren.

 

Unterlassungsansprüche des Abmahners

Alle vorgenannten Rechtsverletzungen würden Unterlassungsansprüche seiner Mandantschaft auslösen, so Rechtsanwalt Dr. Scheffler.

 

Der Abgemahnte werde aufgefordert, die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung bis zum 13.11.2017 zu übersenden. Mit der Unterzeichnung würde sich der Abgemahnte u.a. verpflichten, es „bei Meidung einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung fällig werdenden Vertragsstrafe, deren Höhe vom Unterlassungsgläubiger zu bestimmen und im Streitfall vom jeweils zuständigen Amts- oder Landgericht in München zu überprüfen ist, zu unterlassen….“.

 

Ferner macht der Bevollmächtigte der KreativWebMedia, Maurice Kroggel Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 1.474,89 EUR (Gegenstandswert: 35.000 EUR) geltend. Der Betrag sei zahlbar bis zum 15.11.2017.

Abmahnung KreativWebMedia, Maurice Kroggel

wegen unlauterem Verkauf von gebrauchter Software

vertreten durch JUS Direkt, Dr. Hauke Scheffler Rechtsanwalt

Stand: 11/2017

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.