Gegenstand der Abmahnung

Eine Abmahnung der ITB internet technology and business law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Torgauer Straße 233, 04347 Leipzig im Auftrag der Firma Kreißler Technikhandel KG vom 22.02.2016 habe ich vorliegen. Abgemahnt wird die Verwendung von Lichtbildern des Abmahners ohne Berechtigung.

 

Rechtsanwältin Carolin Frank, die Sachbearbeiterin der Abmahnung teilt mit, dass ihre Mandantin habe feststellen müssen, dass der Abgemahnte Lichtbilder in unberechtigter Weise auf der Handelsplattform eBay verwenden würde. An den in der Abmahnung abgebildeten Bildern würde die Kreißler Technikhandel KG die ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte besitzen. Die Verwendung sei dem Abgemahnten zu keinem Zeitpunkt gestattet worden und sei daher als unzulässige Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung im Sinne des § 16 und § 19 UrhG urheberrechtswidrig. Die ITB Rechtsanwaltsgesellschaft führt an, dass ihre Mandantin als Urheberin berechtigt sei, sämtliche aus der urheberrechtswidrigen Nutzung des streitgegenständlichen Bildmaterials resultierenden Ansprüche gegen den Abgemahnten geltend zu machen.

 

Geltend gemachte Ansprüche der Kreißler Technikhandel KG in der Abmahnung

Aufgrund dieser Rechtsverletzung würden dem Abmahner Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche gemäß §§ 97, 101 UrhG, 242 BGB zustehen.

 

Der Abgemahnte werde daher aufgefordert, es sofort zu unterlassen, die streitgegenständlichen Fotos auf der Handelsplattform eBay oder in sonstiger Art und Weise öffentlich zugänglich zu machen. Hierbei werde vorsorglich darauf hingewiesen, dass es unerheblich sei, ob der streitgegenständliche Internetauftritt durch den Abgemahnten selbst oder durch einen Dritten, z.B. einen Webdesigner oder einen Mitarbeiter erstellt worden sei. Denn grundsätzlich müsse jeder der urheberrechtlich geschützte Werke verwenden würde oder verwenden lassen würde sich davon überzeugen, dass durch die Verwendung keine fremden Rechte beeinträchtigt werden würden.

 

Weiter heißt es sodann, dass der Abgemahnte beachten solle, dass der Unterlassungsanspruch des Abmahners nicht bereits dadurch erlöschen würde, dass der Abgemahnte das streitgegenständliche Bildmaterial in seinem Internetauftritt entfernen würde. Die für den Unterlassungsanspruch maßgebliche Wiederholungsgefahr könne nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes alleinig durch Abgabe einer ausreichenden strafbewehrten Unterlassungserklärung ausgeräumt werden.

 

Der Abgemahnte solle bis zum 29.02.2016 eine rechtsverbindliche und ausreichend strafbewehrte Unterlassungserklärung an die Bevollmächtigten des Abmahners zurücksenden.

 

Ferner werde dieser aufgefordert, den Gesamtbetrag in Höhe von 1.546,50 EUR bis zum 07.03.2016 zu zahlen. Der Betrag setzt sich zusammen aus der Schadensersatzforderung in Höhe von 1.000 EUR (250 EUR x 4 Lichtbilder) und den Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 546,50 EUR netto (Gegenstandswert: 7.000 EUR).

Abmahnung Kreißler Technikhandel KG

wegen Urheberrechtsverletzung an Lichtbildern

vertreten durch ITB Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Stand: 02/2016

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.