Gegenstand der Abmahnung

Mit Schreiben vom 04.01.2016 haben die MBBS Rechtsanwälte Meyer-Bohl Schröder, Rothebaumchaussee 3, 20148 Hamburg im Auftrag von Frau Marianne Küstner-Brennemann eine urheberrechtliche Abmahnung ausgesprochen wegen der nichtgenehmigten Nutzung einer Kartografie im Internetauftritt des Abgemahnten.

 

Es wird von Rechtsanwalt Alexander Südbrock, dem Sachbearbeiter der mir vorliegenden Abmahnung, mitgeteilt, dass Frau Marianne Küstner-Brennemann unter der Unternehmenskennzeichnung MKB-Deskkart handele. Sie sie Rechtsnachfolgerin des Ingenieurs und Kartografen Ralf Brennemann, der unter dem Unternehmensnamen „RB-Deskkart“ tätig gewesen sei.

 

Frau Marianne Küstner-Brennemann sei Inhaberin sämtlicher Nutzungsrechte an Stadtplankartografie sowie Land- und Übersichtskarten, die unter dem Namen „RB-Deskart“ oder „Welt-Atlas“ veröffentlicht werden würden. Die Kartografien würden auf der persönlichen und geistigen Schöpfung ihres verstorbenen Ehemannes Ralf Brennemann beruhen, für die nach der Rechtsprechung der volle Schutz des Urheberrechtsgesetzes gelten würde.

 

 

Marianne Küstner-Brennemann hat Ihnen eine Abmahnung geschickt?

Die Abmahnerin habe einen umfangreichen Kundenkreis, dem sie u.a. für Stadtpläne, Reiseführer und Werbepläne die gesamte Breite ihrer Kartografie zur Nutzung in allen Medien (Print, CD-ROM, Internet usw.) lizenzieren würde, so Rechtsanwalt Südbrock.

 

Es würden die Lizenzen an die Kunden nur in Form von einfachen Nutzungsrechten zum vereinbarten Gebrauch vergeben werden. Die Vergabe von Unterlizenzen sei dem Kunden nicht gestattet.

 

Sodann ergeht der Hinweis an den Abgemahnten, dass falls er Inhaber eines etwaigen Lizenzvertrages oder einer schriftlichen Gestattung durch einen Buchverlag bzw. Werbeplanherausgeber oder deren Annoncekunde sein sollte, er dies bis zum 14.01.2016 nachweisen solle.

 

In diesem Fall seien der nachfolgende Text und die Anlage gegenstandslos, bis die MBBS Rechtsanwälte Rücksprache mit ihrer Mandantin gehalten hätten.

 

Inhaltlich wird sodann der Abmahngegenstand präzisiert: Der Abgemahnte würde für sein Internetangebot Kartenmaterial aus den Kartensubstanzen der Abmahnerin verwenden. Das Einprogrammieren eines Kartenausschnittes aus den Stadtplänen und Landkarten von Frau Küstner-Brennemann sei kostenpflichtig und dürfe nur nach Abschluss eines Lizenzvertrages erfolgen. Nach dem Kenntnisstand der Bevollmächtigten habe der Abgemahnte keine vertragliche Berechtigung zur Nutzung dieser Kartografie unter seiner URL.

 

Aufgrund dieser Rechtsverletzung sei zu vermuten, dass der Abgemahnte zukünftig erneut gegen die Nutzungsrechte der Abmahnerin verstoßen würde (Wiederholungsgefahr). Der Abgemahnte werde daher aufgefordert, bis zum 14.01.2016 eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben.

 

Darüber hinaus solle er Auskunft über den Umfang der Verletzungshandlung geben, den Kartenausschnitt sofort entfernen, Rechtsanwaltskosten in Höhe von 546,50 EUR erstatten (Streitwert: 6.000 EUR) sowie eine entgangene Lizenzgebühr in Höhe von 792,00 EUR zahlen oder alternativ einen Lizenzvertrag abschließen.

Abmahnung Marianne Küstner-Brennemann, MKB-Deskkart

wegen Urheberrechtsverletzung an Kartografie

vertreten durch MBBS Rechtsanwälte

Stand: 01/2016

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.