Gegenstand der Abmahnung

Mir liegt eine Abmahnung der Global Standard Gemeinnützige GmbH durch die Kanzlei Kurz Pfitzer Wolf & Partner vom 20.3.2020 zur Überprüfung vor. Hintergrund sei die Markenrechtsverletzung bei der Bewerbung eines Textilproduktes mit einer GOTS-Zertifizierung, ohne dass diese tatsächlich erfolgte.

 

Markenrechtsverletzung „GOTS“ führt zu Global Standard Gemeinnützige GmbH Abmahnung

Der sachbearbeitende Rechtsanwalt Clemens Pfitzer führt aus, dass seine Mandantin Inhaberin verschiedener in dem Schreiben benannter Unionsgewährleistungsmarken sei. Die Global Standard Gemeinnützige GmbH verfasse und überwache den „Global Organic Textile Standard“, kurz GOTS.

 

Der Global Organic Textile Standard (GOTS) sei von international führenden Standardorganisationen entwickelt worden. Er schreibe weltweit anerkannte Richtlinien vor, die eine nachhaltige Herstellung von Textilien gewährleiste, angefangen von der Gewinnung der biologisch erzeugten, natürlichen Rohstoffe über eine umwelt- und sozialverantwortliche Fertigung bis hin zur transparenten Kennzeichnung. Das Kennzeichnungs- und Lizenzierungssystem des Global Organic Textile Standard (GOTS) solle dem Verbraucher eine glaubwürdige Qualitätssicherung bieten.

 

Dabei würden sämtliche Produktionsschritte im Namen der Global Standard Gemeinnützige GmbH durch unabhängige Zertifizierer überwacht und geprüft. Jeder Produktionsschritt müsse zertifiziert sein und die erforderlichen Zertifikate und Freigaben aufweisen, damit ein Produkt mit den Marken der Global Standard Gemeinnützige GmbH gekennzeichnet und/oder beworben werden könne. Auch der Handel, der für sich mit den Marken der Abmahnerin werbe, bedürfe der entsprechenden Zertifizierung und Freigabe.

 

Leider komme es immer wieder vor, dass Waren oder Händler wahrheitswidrig als zertifiziert beworben oder gekennzeichnet seien. Auch der Abgemahnte nutze die Marke der Global Standard Gemeinnützige GmbH in rechtswidriger Weise. Er biete Stoffe unter Verwendung der Marke „GOTS“ an. Tatsächlich sei jedoch weder er noch die Stoffe zertifiziert. Selbst wenn der Stoffballen von der Abmahnerin zertifiziert worden sei, was bislang nicht bekannt sei, wäre das Zuschneiden nach den Regularien der Global Standard Gemeinnützige GmbH ein zertifizierungspflichtiger Schritt. Mangels Zertifizierung sei der Abgemahnte hierzu nicht berechtigt.

 

Die zuvor dargestellte Verwendung der Marke stelle eine Markenrechtsverletzung dar. Zudem stelle dies eine Irreführung der Verbraucher dar.

 

Der Abgemahnte habe dieses ab sofort zu unterlassen und bis zum 27.3.2020 eine Unterlassungserklärung abzugeben.

 

Für die Erfüllung der Ansprüche auf Beseitigung, Auskunft und Anerkennung der Schadensersatzpflicht werde eine Frist bis zum 3.4.2020 gesetzt.

 

Rechtsanwaltsgebühren iHv 2.743,43 € (Gegenstandswert: 150.000,00 €) seien ebenfalls bis zum 3.4.2020 zahlbar.

Abmahnung Global Standard Gemeinnützige GmbH

wegen Markenrechtsverletzung „GOTS“

vertreten durch Rechtsanwälte Kurz Pfitzer Wolf & Partner

Stand: 03/2020

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.