Gegenstand der Abmahnung

Am 6.6.2017 haben die Rechtsanwälte Frönd Nieß Lenzing Leiers, Eisenbahnstraße 13, 48143 Münster im Auftrag von Herrn Lars Scholtyssek eine Abmahnung ausgesprochen. Sachbearbeiter ist Rechtsanwalt Jens Leiers. Dieser teilt mit, dass sein Mandant u.a. im Fernabsatz tätiger gewerblicher Händler von Waren aus dem Sortiment Beleuchtung sei. Er würde in seinem Onlineshop auch gegenüber privaten Endverbrauchern eine große Auswahl an Waren aus dem vorgenannten Sortiment anbieten.

 

Privatverkauf trotz Gewerblichkeit

Bei Preisvergleichen im Internet habe Herr Lars Scholtyssek nun feststellen müssen, dass der Abgemahnte über seinen eBay-Account als vermeintlich privater Anbieter in erheblicher Anzahl neue Produkte aus dem gleichen Warensortiment anbiete und damit zu dem Abmahner in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis stehe.

 

Exemplarisch werde auf ein Angebot des Abgemahnten Bezug genommen. Die von diesem darin vorgehaltene Angabe „Angemeldet als privater Verkäufer“ sei dabei allerdings unzutreffend, da seinerseits tatsächlich eine gewerbliche Tätigkeit ausgeübt werde.

 

Rechtsanwalt Leiers führt hierzu aus, dass ob ein Anbieter von Waren auf einer Internetplattform wie eBay solchermaßen im geschäftlichen Verkehr oder im privaten Verkehr handele, sei aufgrund einer Gesamtschau der relevanten Umstände zu beurteilen (BGH GRUR 2009, 871 – Ohrclips). Ein Handeln im geschäftlichen Verkehr, an das im Sinne eines effektiven Verbraucherschutzes keine zu hohen Anforderungen gestellt werden dürfte, setze lediglich eine auf eine gewisse Dauer angelegt, selbständige wirtschaftliche Betätigung voraus, die darauf gerichtet sei, Waren oder Dienstleistungen gegen Entgelt zu vertreiben. Eine solche Betätigung liege nahe, wenn ein Anbieter auf Internet-Plattformen wiederholt mit gleichartigen, insbesondere auch mit neuen Gegenständen handelt (vgl. Köhler/Bornkamm, UWG, 34. Auflage, § 2 Rdn. 23).

 

Am 30.5.2017 habe der Abgemahnte auf dem Marktplatz einschließlich des oben genannten Angebotes insgesamt 25 Angebote über ausschließlich neue Artikel aus dem Sortiment Beleuchtung unterhalten, die auch teilweise in mehrfacher Verfügbarkeit angeboten worden seien. Ferner weise sein Account ein Bewertungsprofil auf, aus dem sich durchgehende regelmäßige Verkaufsaktivitäten über einen erheblichen Zeitraum ergeben würden.

 

Der Abgemahnte werde aufgefordert, es ab sofort zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs gegenüber privaten Endverbrauchern bei Fernabsatzverträgen im Internet gewerbsmäßig Waren aus dem Sortiment Beleuchtung anzubieten und dabei als Privatverkäufer aufzutreten. Zur Abgabe einer entsprechenden strafbewehrten Unterlassungserklärung werde ihm eine Frist bis zum 19.6.2017 gesetzt. Rechtsanwaltsgebühren werden nach einem Gegenstandswert von 20.000 EUR (= 1.171,67 EUR) geltend gemacht und seien zahlbar bis zum 26.6.2017.

Abmahnung Lars Scholtyssek

wegen gewerbsmäßigem Handel als Privatverkäufer

vertreten durch Rechtsanwälte Frönd Nieß Lenzing Leiers

Stand: 06/2017

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.