Gegenstand der Abmahnung

Am 20.09.2018 hat der Lauterer Wettbewerb e.V., Maximilianstraße 29, 80539 eine Abmahnung wegen Verletzung des Wettbewerbsrechts ausgesprochen.

 

Hintergrundinformationen zum Verein Lauterer Wettbewerb e.V.

Der Lauterer Wettbewerb e.V. sei nach eigenen Angaben ein eingetragener Verein, zu dessen satzungsmäßigen Aufgaben die Wahrung und Förderung der gewerblichen Interessen seiner Mitglieder gehören würde. Hierbei beobachte der Lauterer Wettbewerb e.V. das Wettbewerbsgeschehen und kontrolliere die Einhaltung der Regeln des lauteren Wettbewerbs im geschäftlichen Verkehr. Decke der Verband Wettbewerbs Rechtsverletzungen auf, nehme er den Verletzer auf Unterlassung in Anspruch. So könne der Verband seinen Teil dazu beitragen, dass faire Wettbewerbsbedingungen geschaffen werden würden, die nicht nur den Mitbewerbern, sondern letztlich auch den Verbrauchern und der Umwelt zu Gute kommen würden. Der Verband seit zur Rechtsverfolgung gemäß Paragraph 8 Abs. 3 Ziffer 2 UWG befugt. Zu den Mitgliedern des Verbandes würde eine erhebliche Zahl von Gewerbetreibenden auf dem Gebiet der Herstellung und des Vertriebs von Beleuchtungskörpern, also Waren gleicher oder verwandter Art wie sie auch von dem Abgemahnten auf demselben Markt vertrieben werden würden, angehören. Einige Mitgliedsunternehmen würden dem Verband unmittelbar angehören und seien bereits aufgrund ihrer Marktbedeutung als erheblich anzusehen. Und weiter heißt es sodann, dass die satzungsgemäße Aufgaben des Verbands die Ahndung von Rechtsverstößen durch Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen und Anzeigen an den sprechenden Marktüberwachungsbehörden seien.

 

Fehlende Pflichtangaben beim Leuchtmittelverkauf führt zu Abmahnung

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, Beleuchtungskörper vertrieben zu haben, die nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprechend würden. Ein Lichtbild liege dem Abmahnschreiben bei.

 

1. Entgegen der Verpflichtung aus Artikel 3 i.V.m. Anhang II Ziffer 3.1 der VO (EG) Nr. 244/2009 v. 18.03.2009 würden folgende Informationen für den Endnutzer auf der Verpackung der von dem Abgemahnten vertriebenen Lampen fehlen:

 

a. Nennlichtstrom

b. Abmessung (Länge und größter Durchmesser) in Millimetern

2. Entgegen der Verpflichtung aus § 9 Absatz 1 ElektroG und § 6 Absatz 1 Nr. 2 ProdSG unterlasse der Abgemahnte es, die von ihm in Verkehr gebrachten Beleuchtungskörper dauerhaft so zu kennzeichnen, dass der Hersteller zu identifizieren sei.

3. Entgegen der Verpflichtung aus § 6 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 ProdSG stelle er Beleuchtungskörper auf dem Markt bereit, ohne die Kontaktanschrift des Herstellers anzugeben.

4. Entgegen § 6 Absatz 1 ElektroG seien die von dem Abgemahnten vertriebenen Beleuchtungskörper nicht ordnungsgemäß bei der Stiftung EAR registriert.

Die vorgenannten Vorschriften seien auch dazu bestimmt, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln, so dass die Verletzung dieser Vorschriften eine unlautere Wettbewerb Handlung darstellen würden.

 

Gem. §§ 3, 3a, 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG stünden dem Verband Unterlassungsansprüche zu, die mit dem Abmahnschreiben geltend gemacht werden würden. Er werde daher aufgefordert, bis spätestens 27.9.2018 eine rechtsverbindliche Unterlassungserklärung abzugeben, in welcher er sich verpflichtet, das beanstandete Verhalten künftig zu unterlassen. Sollte er die Frist ungenutzt verstreichen lassen, werde der Verband gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen. Wegen der Eilbedürftigkeit in Wettbewerbssachen könne eine Verlängerung der genannten Frist nicht gewährt werden.

 

Ferner sei der Abgemahnte verpflichtet, dem Verband einen Teil der durch diese Abmahnung entstandenen Kosten zu erstatten, den diese mit insgesamt 220,15 EUR beziffern würden. Die Zahlung werde bis zum 5. Oktober 2018 erwartet.

 

Ferner sei er verpflichtet, die anteiligen Testkaufkosten zu erstatten, welche zur Aufdeckung des oben dargestellten Wettbewerbsverstoßes entstanden seien. Als Schadensersatz mache der unlautere Wettbewerb e.V. die dabei entstandenen Kosten, namentlich einen Betrag in Höhe von 260 € zuzüglich der Nettokosten der Testkaufsache geltend. Auch dieser Betrag sei von ihm an die angegebene Kontoverbindung binnen der oben genannten Zahlungsfrist zu zahlen.

Abmahnung Lauterer Wettbewerb e.V.

wegen fehlender Herstellerkennzeichnung u.a. bei Vertrieb von Beleuchtungsmitteln

Stand: 09/2018

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.