Gegenstand der Abmahnung

Am 07.07.2016 hat Herr Gerhard Franz durch die Rechtsanwälte Lempe & Kessler, Schmalzmarkt 10, 97070 Würzburg eine markenrechtliche Abmahnung aussprechen lassen. Hintergrund sei, dass Herr Franz Inhaber u.a. der Marke „Glättfix“ für den Bereich Fugenspachtel sei und der Abgemahnte unter Verwendung dieses Begriffs bei eBay Fugenspachtel bewerben würde, ohne hierzu berechtigt zu sein.

 

Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung „Glättfix“

Rechtsanwalt Dr. Clemens Kessler, der Unterzeichner der Abmahnung, informiert, dass die Verwendung der Bezeichnung „Glättfix“ die Markenrechte seines Mandanten verletzten würde. Gemäß § 14 Abs. 1 MarkenG habe der Abmahner das ausschließliche und alleinige Recht, Produkte oben genannter Marken im geschäftlichen Verkehr zu verwenden. Nach § 14 Abs. 2 und 3 MarkenG sei es Dritten untersagt, ohne Zustimmung des Markeninhabers Markenprodukte im geschäftlichen Verkehr anzubieten, in Verkehr zu bringen oder zu den genannten Zwecken zu besitzen.

 

Was fordert Herr Gerhard Franz?

Der Abgemahnte werde daher aufgefordert, die Verletzungshandlung sofort einzustellen.

 

Er sei verpflichtet, die oben vorgebrachten Handlungen zu unterlassen, § 14 Abs. 5 MarkenG. Nach ständiger Rechtsprechung sei die bloße Einstellung der rechtsverletzenden Handlungen nicht ausreichend, um die Gefahr der Wiederholung zukünftiger Rechtsverletzungen zu beseitigen. Die Wiederholungsgefahr werde regelmäßig erst mit Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung beseitigt. Eine entsprechende Erklärung solle bis zum 21.07.2016 gegenüber Rechtsanwalt Dr. Clemens Kessler abgegeben werden.

 

Weiter heißt es, dass der Abgemahnte gemäß § 19 MarkenG und § 242 BGB verpflichtet, Herrn Gerhard Franz Auskunft über die Mange der widerrechtliche mit der Bezeichnung „Glättfix“ beworbenen und verkauften oben beschriebenen Produkte zu erteilen sowie über die hierbei getätigten Umsätze. Bis zum 21.07.2016 soll der Abgemahnte entsprechende Auskunft erteilen unter Vorlage entsprechender Belege.

 

Darüber hinaus sei der Abgemahnte gegenüber dem Abmahner auch zum Schadensersatz verpflichtet.

 

Rechtsanwalt Dr. Kessler weist darauf hin, dass die Ansprüche seines Mandanten gerichtlich durchgesetzt werden, sollten die Ansprüche nicht fristgerecht erfüllt werden.

 

Die Kosten der rechtsanwaltlichen Inanspruchnahme würden mit 1.973,90 EUR geltend gemacht (Gegenstandswert: 100.000 EUR) und seien zahlbar bis zum 21.07.2016.

Abmahnung Gerhard Franz

wegen Markenrechtsverletzung „Glättfix“

vertreten durch Rechtsanwälte Lempe & Kessler

Stand: 07/2016

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.