Gegenstand der Abmahnung

Die Bellona Frankfurt GmbH hat eine Abmahnung durch die lexTM Rechtsanwaltskanzlei, Friedensstraße 11, 60311 Frankfurt am Main am 15.09.2015 aussprechen lassen. Hintergrund des mir vorliegenden Abmahnschreibens sei der Verkauf falsch etikettierter und wahrheitswidrig beworbener Schals.

 

Details zur Abmahnung der Bellona Frankfurt GmbH

 

Dem Abgemahnten wird durch Rechtsanwältin Tahiry, der Unterzeichnerin des Abmahnschreibens vom 15.09.2015, mitgeteilt, dass ihm vielleicht bereits bekannt sei, dass die Bellona Frankfurt GmbH zu den führenden Online-Verkäufern von Schals, Tüchern, Mützen und Pullovern aus Kaschmir. Ihre Mandantin verfüge europaweit über mehrere Webshops, z.B. paschmina.de, paschmina.at, paschmina.ch, paschmina.lt, paschmina.es, paschmina-original.nl, paschmina-original.dk und paschmina-original.it, die in den jeweiligen Ländern zu den führenden Adressen ihrer Art gehören würden. Die lexTM Rechtsanwaltskanzlei führt aus, dass die Bellona Frankfurt GmbH wie die gesamte deutsche Kaschmir-Branche in letzter Zeit ganz erheblich unter einer Schwemme von falsch bezeichneten und etikettierten Schals leide, die überwiegend aus China, Indien und der Türkei stammen würden. Bei diesen Schals, die mit der Materialangabe „Kaschmir“ oder „Paschmina“ etikettiert seien, handele es sich größtenteils um minderwertige Ware aus Kunstfasern oder aus Schafswolle. Solche Ware habe dazu geführt, dass die von der Bellona Frankfurt GmbH betriebenen eBay-Powerseller-Accounts mittlerweile nahezu jede Aktivität haben einstellen müssen.

 

Grund der Bellona Frankfurt GmbH Abmahnung

 

Eine Auswertung habe ergeben, dass der Abgemahnte bei eBay Textilien gewerblich zum Kauf anbieten würde. Dabei habe sich herausgestellt, dass er durch den Verkauf dieser Schals den Wettbewerb zu Lasten der Abmahnerin, einer Mitbewerberin gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3 UWG, erheblich beeinträchtige, was Anlass zu dieser wettbewerbsrechtlichen Verwarnung geben würde.

 

Der Unterzeichnerin liege ein probegekaufter Schal vor, den der Abgemahnte in der Artikelüberschrift bzw. der Artikelbeschreibung mit den Angaben „Sakkas 78´´ x 28„ Eco-Friendly Bamboo Rayon Soft Solid Paschmina Schal / Stola“ „Material: Kaschmirmischung“ beworben habe, heißt es weiter. Dieser Schal sei ausweislich des angebrachten Etiketts aus „Paschmina“ gefertigt. Wie sich bei einer Untersuchung unter dem Lichtmikroskop herausgestellt habe, seien diese Angaben allerdings unzutreffend. Tatsächlich bestehe der Schal nämlich nicht aus den von dem Abgemahnten angegebenen Fasern, sondern aus Viskose. Für den Verbraucher würde es allerdings eine erhebliche Rolle spielen, ob sie Schals aus Kaschmir und anderen Naturfasern oder aber Schals aus Viskose erwerben würden. Die Bellona Frankfurt GmbH lässt an dieser Stelle mitteilen, dass von der Werbung des Abgemahnten also eine erhebliche Irreführungsgefahr ausgehen würde.

 

Aufgrund der Wettbewerbsverstöße durch die Anpreisung und Veräußerung von Textilien aus Kunstfasern mit der unzutreffenden Angabe „Paschmina“ werde der Abgemahnte von der Abmahnerin auf Unterlassung in Anspruch genommen. Sein Verhalten sei u.a. aufgrund der Irreführung über die Materialzusammensetzung unlauter nach § 3 Abs. 1 UWG.

 

Forderung, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben

 

Der Abgemahnte wird sodann aufgefordert, das beanstandete Verhalten sofort einzustellen und bis zum 22.09.2015 eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Rechtsanwältin Tahiry teilt dem Abgemahnten mit, dass gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 UWG die Gefahr einer Wiederholung des unlauteren Verhaltens nicht allein dadurch entfallen würde, dass der Abgemahnte seine Verkaufsaktivitäten einstellen würde bzw. bereits vorübergehend oder endgültig eingestellt habe.

 

Hinsichtlich der Kosten der Beauftragung werde die Rechtsanwaltskanzlei lexTM gesondert auf den Abgemahnten zukommen.

Abmahnung Bellona Frankfurt GmbH

vertreten durch: lexTM Rechtsanwaltskanzlei

Grund der Abmahnung: Verstoß gegen die Textilkennzeichenverordnung beim Vertrieb von Kaschmir und Pashmina Produkten

Stand: 09/2015

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.