Gegenstand der Abmahnung

Der Warenzeichenverband Edelstahl Rostfrei e.V., vertreten durch die Linderhaus Stabreit Langen Rechtsanwälte, Jägerhofstraße 21, 40479 Düsseldorf, hat mit Schreiben vom 10.04.2015 eine Abmahnung aussprechen lassen. Sachbearbeiter dieser Abmahnung ist Rechtsanwalt Sven Moritz-Knobloch. Der Warenzeichenverband Edelstahl Rostfrei e.V. habe die Linderhaus Stabreit Langen Rechtsanwälte gebeten, dem Abgemahnten folgendes mitzuteilen:

 

Der Warenzeichenverband Edelstahl Rostfrei e.V. sei Inhaber der Europäischen und Schweizer Bildmarke, welche sodann in der Abmahnung wiedergegeben ist. Die Marke sei in der gesamten Europäischen Union und in der Schweiz geschützt. Ein Screenshot der Eintragungsurkunden wurde dem Schreiben beigefügt. Die Marke vom Warenzeichenverband Edelstahl Rostfrei e.V. genieße einen besonderen Bekanntheitsgrad im Markt. Mit der Marke des Warenzeichenverbands Edelstahl Rostfrei e.V. würden seit vielen Jahrzehnten hochwertige Halbzeug- und Fertigprodukte gekennzeichnet. Hierzu würden auch die vom Abgemahnten beworbenen Eisenwaren gehören. Der Warenzeichenverband Edelstahl Rostfrei e.V. habe erfahren, dass der Abgemahnte im Internet Eisenwaren unter Verwendung eines identischen Zeichens des Warenzeichenverbands Edelstahl Rostfrei e.V. bewerbe. Die streitgegenständliche Verletzungshandlung wird sodann in der Abmahnung abgebildet.

 

Die Abmahnung vom Verein Warenzeichenverband Edelstahl Rostfrei e.V.

Der Warenzeichenverband Edelstahl Rostfrei e.V. habe dem Abgemahnten keine Erlaubnis zur Abbildung des Zeichens erteilt. Die Abbildung des Zeichens verstoße gegen Art. 9 Abs. 1 lit. a GMV. Nach dieser Vorschrift sei es Dritten untersagt, ohne Zustimmung des Inhabers der Marke im geschäftlichen Verkehr ein Zeichen zu benutzen, wenn wegen der Identität des Zeichens mit der Marke und der Identität der durch die Marke und das Zeichen erfassten Waren für das Publikum die Gefahr von Verwechslungen bestünde. Der Abgemahnte sei verpflichtet, die Benutzung des Zeichens unverzüglich einzustellen. Ebenso müsse er alle Werbemittel nachweislich vernichten. Der Abgemahnte verwende das Zeichen zumindest im Internet auf der genannten Website. Es wird in der Abmahnung darauf hingewiesen, dass der Unterlassungsanspruch des Warenzeichenverbands Edelstahl Rostfrei e.V. nicht bereits durch das Entfernen des Zeichens aus dem Internet erlösche. Aufgrund der Begehung wird die für den Unterlassungsanspruch erforderliche Wiederholungsgefahr vermutet und könne nur durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung beseitigt werden. Für die Abgabe einer solchen Erklärung wird dem Abgemahnten eine Frist bis zum 24.04.2015 gesetzt. Die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs und der durch die erforderlich gewordenen Inanspruchnahme des anwaltlichen Rats der Rechtsanwälte Linderhaus Stabreit Langen entstandenen Kosten behält sich der Warenzeichenverband Edelstahl Rostfrei e.V. in dem Abmahnschreiben vor. Der Abgemahnte erhalte eine entsprechende Abrechnung, sobald ersichtlich sei, ob die Angelegenheit außergerichtlich beigelegt werden könne. Dem Abmahnschreiben ist eine vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung beigefügt. Diese Unterlassungserklärung sieht eine konkrete Vertragsstrafe von 5.100 EUR für den Fall einer Zuwiderhandlung vor. Bereits aus diesem Grund rate ich, dieses vorformulierte Exemplar nicht ungeprüft zu unterzeichnen.

Abmahnung Warenzeichenverband Edelstahl Rostfrei e.V.

wegen Verwendung des Zeichens Edelstahl Rostfrei

vertreten durch Linderhaus Stabreit Langen Rechtsanwälte

Stand: 04/2015

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.