Gegenstand der Abmahnung
Am 09.11.2016 hat Rechtsanwältin und Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz Julia Maris, Marktstraße 110, 46045 Oberhausen eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung im Auftrag der Linner & Kunz GbR ausgesprochen. Die Abmahnerin würde – wie der Abgemahnte auch – bundesweit in gewerblicher Weise auf dem Portal eBay Tierbedarf, Teich- und/oder Aquaristikzubehör anbieten. Insgesamt habe der Abgemahnte bei eBay 2417 Bewertungen erhalten, wovon sich 2183 Bewertungen den Abgemahnten als Verkäufer richten würden. Aufgrund der Art und des Umfangs seiner Verkaufsaktivitäten sei er als gewerblicher Anbieter einzustufen.
Das Abmahnschreiben der Linner & Kunz GbR
Rechtsanwältin Maris moniert, dass sich der Abgemahnte trotz seines gewerbsmäßigen Handelns als Privatverkäufer bezeichnen würde. Er sei als gewerblicher Verkäufer und somit ein Unternehmer im Sinne des § 14 BGB und habe die Vorschriften über Fernabsatzverträge gemäß § 312 c ff. BGB einzuhalten. Danach müsse er gegenüber Verbrauchern sämtliche Informations- und Belehrungspflichten erfüllen.
So sei der Abgemahnte u.a. verpflichtet, eine vollständige Anbieterkennzeichnung verfügbar zu halten. Auch über die einzelnen technischen Schritte, die zum Vertragsschluss führen, darüber, ob der Vertragstext nach dem Vertragsabschluss von dem Unternehmer gespeichert werde und ob er dem Kunden zugänglich sei und darüber, wie der Kunde mit den nach § 312 i Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BGB zur Verfügung gestellten technischen Mitteln Eingabefehler vor Abgabe der Vertragserklärung erkennen und berichtigen könne, habe der Abgemahnte zu informieren. Auch über das Mängelhaftungsrecht und sein Widerrufsrecht müsse der Verbraucher informiert werden.
Aufgrund der Rechtsverletzungen habe die Linner & Kunz GbR einen Unterlassungsanspruch. Bis zum 16.11.2016 12 Uhr werde dem Empfänger des Abmahnschreibens eine Frist zur Abgabe einer geeigneten strafbewehrten Unterlassungserklärung eingeräumt.
Durch ihre Inanspruchnahme seien der Abmahnerin Kosten entstanden, zu deren Ersatz der Abgemahnte verpflichtet sei, so Rechtsanwältin Julia Maris. Bei der Berechnung des Gegenstandswertes werde im Hinblick auf die Unterlassungsansprüche aufgrund der Verstöße ein angemessener Wert in Höhe von 6.000 € (= 480,20 € netto) angesetzt. Ferner seien auch die angefallenen Testkaufkosten in Höhe von 19,49 € in voller Höhe erstattungsfähig. Der Abgemahnte werde daher aufgefordert, den Betrag in Höhe von 499,69 € bis zum 23.11.2016 zu zahlen.
Abmahnung Linner & Kunz GbR
wegen Verletzung von Informations- und Belehrungspflichten
vertreten durch Rechtsanwältin Julia Maris
Stand: 11/2016
Das ist jetzt das Wichtigste:
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1. Komplette Abmahnung übermitteln
Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.
Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.
2. Ich prüfe Ihre Abmahnung
Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten.
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Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?
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Ist die Abmahnung berechtigt?
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Wird eventuell zu viel gefordert?
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Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?
3. Gratis Erstberatung erhalten
Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.
Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden.
4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden
Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.
Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).
Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.