Gegenstand der Abmahnung

Die Rechtsanwälte Klaka, Pempelforter Straße 11, 40211 Düsseldorf haben am 28.09.2016 im Auftrag der Firma Longchamp S.A.S. eine Abmahnung wegen des Vertriebs einer unlauterer Nachahmung der Longchamp-Tasche „Le Pliage“ ausgesprochen. Sachbearbeiter ist Rechtsanwalt Dr. Torben Düsing.

 

Dieser teilt mit, dass seine Mandantin, die dem Abgemahnten nicht näher vorgestellt werden müsse, neben einer Reihe weiterer Taschenmodelle und modischen Accessoires das bekannte Handtaschenmodell „Le Pliage“ herstelle und vertreibe. Die Taschen dieser Serie seien in Deutschland seit 20 Jahren auf dem Markt und würden weltweit einzigartige Verkaufserfolge erzielen. Es dürfte sich laut der Kanzlei Klaka um das meistgekaufte Handtaschenmodell in Deutschland handeln.

 

Verkauf von Nachahmung der Le Pliage Handtasche als Abmahngrund

Rechtsanwalt Dr. Düsing führt aus, dass seine Mandantin festgestellt habe, dass der Abgemahnte in Deutschland die in der als Anlage beigefügten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgebildeten Taschen anbieten würde, bei denen es sich um täuschend ähnliche Nachahmungen der „Le Pliage“ handeln würde. Sämtliche prägenden Merkmale des Taschenmodells der Longchamp S.A.S. seien übernommen worden. Hierdurch verletze er die Rechte der Abmahnerin aus ergänzendem wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz gem. § 4 Nr. 3 lit. a) und b) UWG.

 

Aufgrund der Verletzung ihrer wettbewerbsrechtlichen Ausstattungsrechte habe die Abmahnerin gegen den Abgemahnten einen Anspruch auf Unterlassung. Dem Abgemahnten werde Gelegenheit gegeben, einen Rechtsstreit über seine Unterlassungspflicht zu vermeiden, indem er die als Anlage beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung bis spätestens zum 10.10.2016 unterzeichne und zurücksende. Es ergeht der Hinweis, dass sollte binnen der Frist keine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung der beigefügten Art zugehen, er seiner Mandantin empfehlen würde, ohne weitere Ankündigung unverzüglich gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, so Rechtsanwalt Dr. Torben Düsing.

 

Des Weiteren sei der Abgemahnte der Longchamp S.A.S. gem. § 242 BGB zur Auskunft über die Herkunft und den Vertrieb der von ihm angebotenen Nachahmungen verpflichtet. Der Abgemahnte werde aufgefordert, binnen obiger Frist Auskunft zu erteilen über Namen und Anschrift des/der Lieferanten der Nachahmungen, unter Vorlage der Einkaufsrechnungen und Lieferscheine als Nachweis.

Abmahnung Longchamp S.A.S.

wegen Verkauf von Plagiaten einer Handtasche „Le Pliage“

vertreten durch Rechtsanwälte Klaka

Stand: 09/2016

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.