Gegenstand der Abmahnung

Mir liegt eine markenrechtliche Abmahnung der L’Oréal S.A. vom 11.02.2015 vor. Ausgesprochen wurde diese von Lubberger Lehment Rechtsanwälte, Kanzlei für Gewerblichen Rechtsschutz, aus Berlin. Die L’Oréal S.A. stellt her und vertreibt Parfumprodukte u.a. unter der Gemeinschaftsmarke EU 000504282 „Armani“. Als Lizenznehmerin sei sie von der Markeninhaberin ermächtigt, die Rechte aus der Marke geltend zu machen.

 

L’Oréal S.A. Abmahnung erhalten

 

Aufgrund ihrer Marktbeobachtung sei die L’Oréal S.A. auf das umfangreiche Parfumangebot des Abgemahnten auf www.eBay.de aufmerksam geworden. Der Abgemahnte biete dort unter anderem Parfums mit den Bezeichnungen „Armani Code Pour Homme“ und „Armani Aqua di Giola“ an. Nach den Ausführungen in dem Abmahnschreiben führte die L’Oréal S.A. einen Testkauf durch und erwarb ein Produkt mit der Bezeichnung „Armani Aqua di Giola“. Bei der sodann erhaltenen Ware handle es sich um eine Fälschung. Dies sei bereits daran erkennbar, dass die Abmahnerin diese Parfums nicht in einer, wie von dem Abgemahnten angegeben, 33ml-Abfüllung auf den Markt bringt.

 

Der Verkauf von Parfumfälschungen mit der Bezeichnung „Armani“ verletze die Markenrechte gem. Art. 9 Abs. 1 GMV. Die L’Oréal S.A. macht daher als Lizenznehmerin gegenüber dem Abgemahnten markenrechtliche Abwehransprüche geltend. Rechtsanwälte Lubberger Lehment weisen zudem darauf hin, dass der Verkauf von Fälschungen strafbar sei und die L’Oréal S.A. sich einen Strafantrag vorbehält.

 

Abmahnung L’Oréal S.A. was tun?

 

Der Abgemahnte wird zur Abgabe einer der Abmahnung beigelegten Unterlassungserklärung bis zum 25.02.2014 aufgefordert. Bei der Jahreszahl 2014 handelt es sich sicherlich schlichtweg um einen Tippfehler. Sollte der Abgemahnte bis zur gesetzten Frist keine unterzeichnete Erklärung abgeben, werde die Kanzlei Lubberger Lehment der Abmahnerin dringend empfehlen, den Unterlassungsanspruch gerichtlich geltend zu machen.

 

Gemäß § 19 MarkenG stünde der L’Oréal S.A. des weiteren ein Auskunftsanspruch zu. Innerhalb der selben Frist wird der Abgemahnte zur Auskunftserteilung aufgefordert. Die Auskunft habe unter Vorlage von aussagekräftigen Rechnungen und Lieferbelege, aus denen Namen und Anschrift der Vorlieferanten hervorgehen, zu erfolgen. Zudem sei der Umfang, in dem die Fälschungen verkauft wurden, unter Angabe von Umsatz und des erzielten Gewinns, zu beziffern.

 

Nach Erteilung der geforderten Auskunft werde die L’Oréal S.A. ihren Schadensersatzanspruch gegenüber dem Abgemahnten beziffern und einfordern. Bereits jetzt fordert die Abmahnerin eine Erklärung, dass der Abgemahnte den Schadensersatzanspruch dem Grunde nach anerkennt.

 

Abmahnung Lubberger Lehment Rechtsanwälte

 

Sodann fordert die Kanzlei Lubberger Lehment die Erstattung der entstandenen Rechtsanwaltskosten aufgrund dieser Abmahnung. Diese belaufen sich auf 1.531,90 € und wurden anhand eines Gegenstandswertes von 50.000,00 € berechnet. Auch für die Zahlung dieser Forderung gelte die bereits genannte Frist bis zum 25.02.2014. Die der Abmahnung beigelegten Unterlassungserklärung würde den Abgemahnten bei Unterzeichnung verpflichten, es zukünftig bei Meidung einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung zu zahlenden Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,00 € zu unterlassen, in der Europäischen Union im geschäftlichen Verkehr Parfumprodukte, die ohne Zustimmung der Markeninhaberin mit der Marke Armani gekennzeichnet sind, anzubieten, zu vertreiben und in den Verkehr zu bringen.

 

Rechtsanwältin Friederike Funk hat die 3-seitig Abmahnung unterzeichnet. Die Rechtsanwaltskanzlei Lubberger Lehment hat ihren Sitz in Berlin und eine Zweigstelle in Hamburg. Insgesamt besteht die Sozietät aus 6 Partnern und weiteren 6 angestellten Rechtsanwälten. Unter www.lubbergerlehment.com findet man sie auch im Internet.

Abmahner: L’Oréal S.A.

Vertreter des Abmahners: Lubberger Lehment Rechtsanwälte

Stand: 02/2015

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.