Abmahner: DSM Computer GmbH

 

Vertreter des Abmahners: Rechtsanwälte Lorenz Seidler Gossel

 

Gegenstand der Abmahnung: Markenrechtsverletzung

 

Stand: 5/2013

Bei einer DSM Computer GmbH Abmahnung biete ich Ihnen folgenden Service:

  • Das Wichtigste zuerst: Ihr erster Kontakt mit mir und meinem Team ist kostenlos und absolut unverbindlich. Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne das Abmahnschreiben gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.
  • Senden Sie mir daher zunächst bitte Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Sie können Ihr Abmahnschreiben z.B. einscannen oder mit Ihrem Fotohandy abfotografieren und mir dann per E-Mail übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellsten kontaktieren kann.
  • Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten.
  • Im Anschluss an diese Prüfung rufe ich Sie entweder sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Ersteinschätzung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehen würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Nach Erhalt der Ersteinschätzung wissen Sie, wie reagiert werden sollte. Ferner nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. In den meisten Fällen vereinbare ich ein pauschales Honorar, so dass Sie mit festen Kosten kalkulieren können.

Jetzt müssen Sie sich entscheiden.

  • Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg in Ihrem Fall. Kosten sind Ihnen keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).
  • Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort  alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei mir von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

FAQ Abmahnung

Die nachfolgenden Fragen werden mir im Falle von Abmahnungen immer wieder gestellt. Daher möchte ich Ihnen bereits an dieser Stelle ein paar Tipps zum richtigen Verhalten im Falle einer Abmahnung geben. Weitere Fragen und meine Antworten finden Sie hier.

  • Muss ich eine vom Abmahner vorformulierte Unterlassungserklärung unterschreiben?
    NEIN! Ich warne dringend davor, eine vorformulierte Unterlassungserklärung einfach ungeprüft zu unterschreiben. Hier lauern unter Umständen Gefahren. Wenn Sie sich überhaupt zur Abgabe einer Unterlassungserklärung entscheiden, dann sollte eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben werden. Weitere Informationen zum Thema Unterlassungserklärung finden Sie hier.
  • Soll ich meinen Onlinehandel (eBay, Onlineshop, Amazon etc.) besser sofort einstellen, bis das mit der Abmahnung geklärt ist?
    NEIN
    ! Bei wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen geraten Betroffene oft in Panik und schalten z.B. ihren Onlineshop gleich nach erhalt der Abmahnung offline, oder schießen Ihren eBay-Shop, löschen sämtliche Artikel etc. STOPP! Sollte sich nämlich der Vorwurf der Abmahnung als unberechtigt herausstellen, dann haben Sie sich die ganze Arbeit umsonst gemacht. Nehmen Sie sich lieber die Zeit für ein erstes kostenloses Gespräch mit mir, in welchem ich Ihnen meine Einschätzung zur Abmahnung mitteile.
  • Kann ich mir nicht auch selber helfen? Brauche ich überhaupt einen Anwalt?
    Oftmals versuchen Betroffene die Sache zunächst selbst zu regeln. Spätestens, wenn Sie eine einstweilige Verfügung oder Klage erhalten haben, kommen Sie dann doch zu mir zurück. Eine unprofessionelle Verteidigung kann schnell zur Kostenfalle werden. Daher ist hier professionelle Hilfe erforderlich und zwar am besten von einem Fachanwalt. Auch aus Kostengründen sollten Sie sich auf keinen Fall allein an die Gegenseite wenden. Bereits ein Anruf könnte Kosten auslösen. Wenn Sie versuchen, sich mit dem Anwalt des Abmahners zu einigen, so könnte dies eine weitere Gebühr (Einigungsgebühr) auslösen.
  • Wer hilft mir, meinen Onlinehandel rechtssicher zu gestalten? Wie bleibe ich auch in Zukunft rechtssicher?
    Ich helfe Ihnen auch bei Ihrer Shopabsicherung (Onlineshop, eBay, Amazon etc.), damit Sie künftig vor Abmahnungen geschützt sind. Ich übernehme selbstverständlich – wie jeder andere Anwalt auch – das volle Haftungsrisiko für die rechtlichen Informationen. Durch den Updateservice sorge ich dafür, dass Sie auch künftig vor Abmahnungen sicher sind. Konzentrieren Sie sich auf Ihren Handel, ich sorge für Ihre Rechtssicherheit. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
  • Ist das nicht alles nur Abzocke? Liegt ein Fall von Rechtsmissbrauch vor?
    Bitte sprechen Sie nicht voreilig von Abzocke oder Rechtsmissbrauch, wenn es um eine Abmahnung geht. Abmahnungen sind gewiss lästig und mit Kosten verbunden, da stimme ich Ihnen zu. Aber ob in Ihrem Falle ein Rechtsmissbrauch vorliegt, ist genau zu prüfen. Mit diesem Thema habe ich mich bereits intensiv befasst. 60 Indizien und ein eBook finden Sie hier.

Rechtsanwalt Gerstel bietet Hilfe bei einer Abmahnung bundesweit