Gegenstand der Abmahnung

Am 18.9.2018 wurde durch die Anwaltssozietät Bleischwitz & Schierer, Violenstraße 13, 28195 Bremen eine Abmahnung im Auftrag der Lupedi UG ausgesprochen. Sachbearbeiter ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Helge Bleischwitz.

 

Täuschung über Gewerblichkeit führt zu Abmahnung

Der Bevollmächtigte der Abmahnerin habe anhand eines Testkaufs festgestellt, dass der Abgemahnte sich auf der Internetplattform eBay als privater Verkäufer ausgeben würde und aktuell 295 laufende Angebote eingestellt habe. Demnach biete er eine Vielzahl von Artikeln an, die über die üblichen Haushaltsmengen hinausgehen würden.

 

Für ein gewerbsmäßiges Handeln sei lediglich eine auf Dauer angelegte, selbständige wirtschaftliche Betätigung, die darauf gerichtet sei, Waren oder Dienstleistungen gegen Entgelt zu vertreiben, erforderlich. Weder die Verfolgung eines Erwerbszweckes, noch eine Gewinnerzielungsabsicht sei für das Vorliegen einer gewerblichen Tätigkeit notwendig. Es komme vielmehr auf das erkennbare Verhalten nach außen an.

 

Eine Unternehmereigenschaft liege gemäß gültiger Rechtsprechung dann vor, wenn der Verkäufer im Jahr alternativ 150 Auktionen insgesamt oder 100 Auktionen im gleichen Geschäftsfeld getätigt habe, 50 neuwertige Waren veräußert oder in den letzten drei Monaten je mindestens 1500 € Verkaufsumsatz erzielt habe.

 

Da der Abgemahnte als Privatverkäufer agieren würde, obwohl er als gewerblicher Verkäufer einzustufen sei, habe er den Verbraucher nur unzureichend bzw. fehlerhaft vor dem Bestellvorgang informiert. Als Gewerbetreibender sei er zwingend verpflichtet, die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten und sich insbesondere wettbewerbsgerecht zu verhalten. Dem Verbraucher stehe bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB zu. Der Abgemahnte habe den Verbraucher klar und unmissverständlich über das ihm zustehende Widerrufsrecht zu informieren. Dieses habe er nicht getan und verstoße damit wettbewerbswidrig gegen gesetzliche Auflagen.

 

Des Weiteren mache er keinerlei Angaben zur Anbieterkennzeichnung. Außerdem würden in den Angeboten des Abgemahnten Angaben fehlen, ob der Vertragstext nach Vertragsschluss von ihm gespeichert werde und ob und gegebenenfalls wie er dem Verbraucher zugänglich gemacht werden würde.

 

Der Verbraucher sei über das Bestehen eines gesetzlichen Mängelhaftungsrechts für die gelieferten Waren zu informieren, auch das habe der Empfänger des Abmahnschreibens nicht gemacht.

 

Er werde daher aufgefordert, dieses Verhalten zukünftig zu unterlassen. Hierzu verpflichtet er sich, indem er die beigefügte rechtsverbindliche Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unterschrieben bis zum 01.10.2018 an die Rechtsanwälte Bleischwitz und Schierer zurücksende.

 

Rechtsanwaltsgebühren werden nach einem Gegenstandswert von 5.001 € geltend gemacht, und summieren sich auf 571,44 €.

Abmahnung Lupedi UG

wegen Privatverkauf trotz Gewerblichkeit, fehlende Anbieterkennzeichnung, keine Information über Widerrufsrecht u.a.

vertreten durch Rechtsanwälte Bleischwitz & Schierer

Stand: 09/2018

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.