Gegenstand der Abmahnung

Ich habe eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Rechtsanwälte Reinhart Kober Großkinsky, Kanzlei Wertheim, Rathausgasse 3, 97877 Wertheim im Auftrag von Frau Lydia Teiz vom 09.11.2015 vorliegen.

 

Der Sachbearbeiter in der beauftragten Kanzlei ist ausweislich des Schreibens Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht Dr. Sebastian Braun.

 

Abmahnung von Frau Lydia Teiz erhalten?

 

Gegenstand dieser Abmahnung sei ein wettbewerbswidriges Angebot des Abgemahnten auf der Handelsplattform eBay. In diesem Angebot biete der Abgemahnte „Flurocarbon 150m NEW FORMULA 0,14-3,050kg Angelschnur Energy Karpfenschnur Mono“ zum Verkauf an. Die Abmahnerin sei mit teilweise identischen Produkten als Konkurrentin ebenfalls auf der Handelsplattform eBay werbend tätig.

 

Unter der Überschrift „1. Fehlende Grundpreisangabe“ führt Rechtsanwalt Dr. Braun aus, dass gemäß § 2 Abs. 1 PAngV derjenige, der Letztverbrauchern gewerbs- oder geschäftsmäßig oder regelmäßig in sonstiger Weise Waren in Fertigpackungen, offenen Packungen oder als Verkaufseinheit ohne Umhüllung nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche anbiete, verpflichtet sei, neben dem Endpreis auch den Preis je Mengeneinheit einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile (Grundpreis) in unmittelbarer Nähe des Endpreises anzugeben. Das Angebot des Abgemahnten würde keine Grundpreisangabe enthalten. Es sei daher wettbewerbswidrig gestaltet.

 

Zu dem Punkt „2. Fehlerhafte Information über die anfallenden Versandkosten“ heißt es, dass der Abgemahnte gemäß § 312e BGB über die Fracht-, Liefer- und Versandkosten und sonstige Kosten entsprechend den Anforderungen aus § 312d Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 EGBGB zu belehren habe. In seinem Angebot gebe der Abgemahnte an, dass die Versandkosten 2,95 EUR betragen würden. Hiergegen werde unter dem Punkt: Versand-Info „Bei einer Bestellung von mehreren Artikeln mit verschiedenen Versandkosten zahlen Sie nur einmal 4,95 € Porto, wenn Sie den Gesamtbetrag bei uns erfragen.“ Diese Angaben seien verwirrend und widersprüchlich und daher wettbewerbswidrig, so die Kanzlei Reinhart Kober Großkinsky im Auftrag von Frau Lydia Teiz.

 

Als letzten Punkt heißt es unter „3. Fehlerhafte Widerrufsbelehrung“. Hierzu wird erläutert, dass der Abgemahnte in der von ihm verwendeten Widerrufsbelehrung nicht das seit dem 13.06.2014 verpflichtend zur Verfügung zu stellende Muster-Widerrufsformular verwendet werde. Auch damit verhalte sich der Abgemahnte gegenüber denjenigen Konkurrenten, die Verbraucher korrekt über die Widerrufsrechte belehren und das Widerrufsformular zur Verfügung stellen würden, unlauter.

 

Der Abgemahnte soll sich gegenüber Lydia Teiz zur Unterlassung verpflichten

 

Der Abgemahnte sei daher im Namen ihrer Mandantschaft aufzufordern, aufgrund des wettbewerbswidrigen Verhaltens gegenüber ihrer Mandantschaft bis spätestens zum 19.11.2015 dort eingehend die dem Abmahnschreiben als Anlage beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und innerhalb selbiger Frist im Original an sie zu verwenden, so die Rechtsanwälte Reinhart, Kober, Großkinsky.

 

Sodann heißt es weiter, dass der Abgemahnte die durch die Einschaltung der Rechtsanwälte entstandenen Rechtsanwaltskosten zu erstatten habe. Die gängige Rechtsprechung habe sich danach gefestigt, dass pro wettbewerbsrechtlichem Verstoß ein Streitwert von 3.000 € anzusetzen sei. Aufgrund der hier festgestellten Verstöße sei ein Gegenstandswert von 9.000 € angemessen und hier anzusetzen. Zur Zahlung des sich hieraus ergebenden Betrages in Höhe von 679,10 € netto wird dem Abgemahnten eine Frist bis zum 26.11.2015 gesetzt.

 

Rechtsanwalt Dr. Braun teilt sodann mit, dass die Kanzlei von Frau Lydia Teiz beauftragt sei, die von dem Abgemahnten begangenen Verstöße gerichtlich zu verfolgen und ggf. per einstweiliger Verfügung untersagen zu lassen, falls die strafbewehrte Unterlassungserklärung nicht rechtzeitig bei dem Abgemahnten eingehen würde.

Abmahnung Lydia Teiz

wegen fehlender Grundpreisangabe, fehlerhafte Angabe Versandkosten, falscher Widerrufsbelehrung

vertreten durch Rechtsanwälte Reinhart Kober Großkinsky

Stand: 11/2015

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.