Widerrechtlicher Verkauf von Sonnenbrillen“ lautet der Betreff einer aktuellen Abmahnung der Mävers Handels GmbH.

 

Wer ist die Mävers Handels GmbH?

In der Abmahnung wird ausgeführt, die Mävers Handels GmbH betreibe ein stationäres Retourencenter mit mehreren tausend Quadratmetern Gewerbefläche und weit über 1.000 Quadratmetern Ausstellungs- und Verkaufsfläche. Seit mehreren Jahren würden u. a. Fahrräder, E-Bikes, Fahrradzubehör, Schuhe sowie Kleidung und Textilprodukte vertrieben.  Auch Sonnenbrillen würden zum Standardrepertoire gehören. Bei eBay sei die Mävers Handels GmbH ebenfalls aktiv. Aufgrund dieser Umstände sei sie zur Durchsetzung wettbewerbsrechtlicher Ansprüche berechtigt.

 

Was ist Gegenstand der Abmahnung?

Der abgemahnte Händler verkauft bei eBay Sonnenbrillen. Es wurde ein Testkauf getätigt. Dabei stellte sich offenbar heraus, dass das erworbene Produkt nicht verkehrsfähig sei und keinesfalls am Markt bereitgestellt oder gar verkauft werden dürfe.

 

Der rechtliche Hintergrund:

Bei Sonnenbrillen handelt es sich um Verbraucherprodukte im Sinne des Produktsicherheitsgesetzes, welche den Regeln der Verordnung (EU) 2016/425 über persönliche Schutzausrüstungen und der Geltung der DIN EN ISO 12312-1 unterliegen.

 

Danach muss jede Sonnenbrille zwingend über eine ordnungsgemäße CE-Kennzeichnung verfügen und mit Informationen und Warnhinweisen nach Abschnitt 12 der DIN EN ISO 12312-1 versehen sein.

 

Anzugeben sind:

  • Name und Adresse des Herstellers
  • Angaben zur Identifikation des Sonnenbrillenmodells
  • die Verweisung auf die DIN EN ISO 12312-1
  • den Anwendungsbereich
  • die Art des Filters
  • und die Lichtdurchlässigkeit

Auch der Warnhinweis, nicht direkt in die Sonne zu schauen, sowie Hinweise zu Pflege und Reinigung gehören dazu.

 

Nach Art. 11 Abs. 2 der Verordnung (EU) 2016/425 haben Händler die uneingeschränkte Pflicht zu überprüfen, ob die CE-Kennzeichnung vorhanden ist und ob jeder der verkauften Sonnenbrillen die entsprechenden Informationen einschließlich der Warnhinweise beigefügt sind. Sollte die CE-Kennzeichnung und/oder die gesetzlich vorgeschriebene Information fehlen, dann ist der Verkauf und die Bereitstellung am Markt strengstens untersagt.

 

Die von abgemahnten Verkäufer ausgelieferte Sonnenbrille verfügte nach Abgaben in der Abmahnung weder über die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen noch die CE-Kennzeichnung. Es waren offenbar weder dem Produkt selbst noch der Warenlieferung die vorgeschriebenen Angaben und Warnhinweise beigefügt. Aus diesem Grund habe der Abgemahnte ein nicht verkehrsfähiges Produkt verkauft.

 

Aufgrund des festgestellten Wettbewerbsverstoßes stehe  der Mävers Handels GmbH jetzt ein Unterlassungs-, Schadensersatz- und Kostenerstattungsanspruch zu.

 

Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung wird bis zum 13.05.2025 gefordert.

 

Abmahnkosten werden nach einem Streitwert von 27.500 EUR, mithin iHv. 1.501,19 EUR, bis zum 15.05.2025 verlangt.

 

Eine vorformulierte strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung liegt der Abmahnung bei.

Abmahnung Mävers Handels GmbH

 

wegen Widerrechtlicher Verkauf von Sonnenbrillen

 

vertreten durch Rechtsanwalt Gereon Sandhage

 

Stand: 05/2025

 

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.