Gegenstand der Abmahnung

Mit Schreiben vom 29.10.2015 teilen Rechtsanwalt Sebastian Frhr. von Bechtolsheim und Rechtsanwältin Pinar Polat, die in der Kanzlei Preu Bohlig und Partner tätigen Sachbearbeiter der vorliegenden Abmahnung mit, dass sie den Souveränen Ritter- und Hospitalorden vom Hl. Johannes zu Jerusalem von Rhodos und von Malta mit Sitz in Rom sowie die Deutsche Assoziation des Souveränen Malteser Ritterorden e.V. vertreten.

 

Ihre Mandantschaft sei insbesondere bekannt auch unter „Souveräner Malteser Ritterorden“ oder kurz „Malteser Orden“. Sie führe als eigene Kennzeichen insbesondere das achspitzige Malteserkreuz im gotischen Wappenschild. Außerdem führe sie in Deutschland sowie weltweit weitere Kennzeichen, nämlich Wort- und Bildmarken, Namen, Wappen u.a.m.

 

Die Abmahnung Malteser Orden – falscher Orden

In dem Schreiben heißt es, dass die Namens- und Bildkennzeichen der Malteser national und international vielfach – auch durch ihre Berühmtheit – geschützt seien und in der Regel in amtlichen Registern eingetragen seien. Die Kanzlei Preu Bohlig und Partner verfüge über entsprechende Nachweise und auch über eine Vielzahl von Gerichtsentscheidungen im In- und Ausland.

 

Die wichtigen karitativen, humanitären und sozialen Aufgaben des Malteserordens im Lichte öffentlicher Wahrnehmung würden weiterhin klare Verhältnisse erfordern, vor allem auch mit Rücksicht auf humanitäre Aufgaben. Deshalb gehe ihre Mandantschaft gegen Anmaßungen ihrer Namen und anderen Kennzeichen gleichsam wie gegen falsche Orden weltweit vor, die sich widerrechtlich als „Malteserorden“ oder anders damit verwechslungsfähig ausgeben und/oder die widerrechtlich Kennzeichen ihrer Mandantschaft verwenden würden, teilen die Sachbearbeiter im weiteren Verlauf der Abmahnung mit.

 

Malteser Orden spricht Abmahnung aus

Dem Abmahner sei zur Kenntnis gelangt, dass der Abgemahnte auf der Handelsplattform www.ebay.de einen „Malteser Orden Ritterorden mit Urkunde“ anbiete und dabei mit „Original Malteser Ehrenritterurkunde sowie Halsorden der Ehrenritter“ werben würde. Hierfür würde es gerichtsverwertbare Beweise geben. Tatsächlich stamme die Urkunde jedoch nicht vom Malteserorden, sondern ausweislich des Wortlauts der von dem Abgemahnten Urkunde vom sog. „Order of Saint John of Jerusalem, Knights Hospitailer“. Damit sowie in Verbindung mit weiteren Wort- und Bildzeichenkomponenten in dieser Urkunde sowie in dem Angebot auf der Handelsplattform eBay erzeuge der Abgemahnte den falschen Eindruck, es handele sich um eine Urkunde des echten Malteser Ordens. Mit einem solchen Pseudo-Orden habe der Malteser Orden aber nichts zu tun.

 

Darüber hinaus sei der von dem Abgemahnten beworbene „Orden“ oder die entsprechende Dekoration falsch, weil sie nicht vom echten Malteser Orden stamme.

 

Der Abmahner gehe weltweit gegen derartige Anmaßungen und Rechtsbrüche vor, insbesondere gegen Pseudo-Orden, die sich widerrechtlich als „Malteser Orden“ ausgeben würden sowie gegen Händler angeblicher Produkte Malteser Ordens.

 

Abmahnung wurde mit Gerichtsvollzieher zugestellt

Sodann sind in dem durch einen Gerichtsvollzieher an den Abgemahnten zugestellten Abmahnschreiben Gerichtsurteile aufgelistet.

 

Die Rechtsanwälte Preu Bohlig und Partner führen aus, dass es gemäß § 12 BGB sei es Dritten untersagt, ohne Zustimmung des Inhabers von Namensrechten den Namen im geschäftlichen Verkehr zu benutzen. Durch sein Angebot auf eBay verletze der Abgemahnte die Namensrechte des Abmahners. Namens und im Auftrag ihrer Mandantschaft fordern die Bevollmächtigten den Abgemahnten auf, die Verwendung der Namen „Malteser“ und „Malteser Orden“ in Angeboten auf www.ebay.de für Artikel die offensichtlich nicht vom Malteser Orden stammen, unverzüglich zu unterlassen.

 

Darüber hinaus sei der Abgemahnte nach § 823 BGB zum Schadensersatz verpflichtet. Damit habe der Abgemahnte die Kosten für die Einschaltung ihrer Rechtsanwälte zu tragen. Darüber hinaus soll der Abgemahnte Auskunft gemäß § 242 BGB über die Herkunft der Urkunde erteilen. Weitere Ansprüche behalte sich der Abmahner ausdrücklich vor.

 

Bis zum 13.11.2015 soll der Abgemahnte eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. Ein entsprechender Formulierungsvorschlag ist der Abmahnung beigefügt.

Abmahnung Souveränen Ritter- und Hospitalorden vom Hl. Johannes zu Jerusalem von Rhodos und von MaltaDeutsche Assoziation des Souveränen Malteser Ritterorden e.V.

wegen falscher Werbung ohne Zustimmung des Abmahners mit „Malteser Orden“ bei Verkauf von Urkunde

vertreten durch Preu Bohlig und Partner

Stand: 10/2015

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.