Gegenstand der Abmahnung

Am 8.1.2020 haben die Rechtsanwälte Richard & Kempcke, Richard-Wagner-Straße 14, 18055 Rostock im Auftrag von Herrn Marc Kunzmann eine Abmahnung ausgesprochen. Hintergrund seien Wettbewerbsverstöße beim Verkauf von Spielzeug auf Amazon. Sachbearbeiterin ist Rechtsanwältin Elisabeth Vogt.

 

Angabe widersprüchlicher Widerrufsfristen u.a. führt zu Marc Kunzmann Abmahnung

Mit dem mir vorliegenden Schreiben wird dem Abgemahnten mitgeteilt, dass sowohl er als auch der Abmahner bei Amazon handeln würden und Spielzeug anbieten würden, so dass ein Wettbewerbsverhältnis bestehe.

 

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, keinen anklickbaren Link zur OS-Plattform bereit zu halten.

 

Darüber hinaus gebe er widersprüchliche Informationen über den Beginn der Widerrufsfrist.

 

Des Weiteren wird die fehlende Information darüber moniert, ob der Vertragstext von dem Abgemahnten gespeichert werde und ob er dem Kunden auch nach Vertragsschluss zugänglich sei.

 

Auch die AGB-Klausel „Alle Nebenabreden bedürfen der Schriftform“ sei unzulässig. Diese Klausel verstoße gegen den gesetzlich normierten Vorrang der Individualvereinbarung (§ 305 b BGB) und sei damit gem. § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB unzulässig.

 

Der Abgemahnte werde aufgefordert, das wettbewerbswidrige Verhalten unverzüglich zu unterlassen.

 

Zudem werde er aufgefordert, bis zum 15.1.2020, 12 Uhr eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben.

 

Gemäß § 12 Abs. 1 UWG habe er die Herrn Marc Kunzmann entstandenen Kosten der Inanspruchnahme der Rechtsanwälte Richard & Kempcke zu ersetzen. Die Kosten würden sich aus einem Gegenstandswert von 10.000 Euro ergeben (= 887,03 Euro) und seien bis zum 22.1.2020 zahlbar.

Abmahnung Marc Kunzmann

wegen fehlendem Link auf OS-Plattform, widersprüchliche Angaben zur Widerrufsfrist, keine Angabe zur Vertragstextspeicherung, unzulässiger AGB-Klausel

vertreten durch Richard & Kempcke Rechtsanwälte Internetrecht-Rostock

Stand: 01/2020

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.