Gegenstand der Abmahnung

Am 12.10.2017 haben die Rechtsanwälte Estel & Feise, Reichsstraße 5, 14052 Berlin im Auftrag von Herrn Marco Höche eine Abmahnung ausgesprochen. Unterzeichnet ist das Schreiben von Rechtsanwalt Thomas Estel. Dieser teilt mit, dass seine Mandantschaft im Internet u.a. auf der Handelsplattform Amazon u.a. Multimediadatenträger wie Audio und Film-CD`s und DVD`s handele.

 

Gegenstand der Beauftragung der Kanzlei Estel & Feise sei ein Wettbewerbsverstoß auf der Handelsplattform eBay, wo der Abgemahnte in seinem Shop u.a. ebenfalls Multimediadatenträger bundesweit zum Verkauf im Wege des Versandhandels anbiete.

 

Widersprüchlicher Artikelzustand als Abmahngrund

Der Abgemahnte würde die Film-CD „OST MAMMA MIA – THE MOVIE SOUNDTRACK (ABBA) NEU + OVP“ zum Preis von 10,49 Euro inklusive Versand zum Sofort-Kaufen anbieten. In dem Angebot selbst sei unter der Überschrift „Artikelmerkmale“ folgende Angabe zu finden: „Artikelzustand: Gut. Artikel, der gebraucht wurde, sich aber in einem guten Zustand befindet. Die Hülle kann geringfügige Beschädigungen aufweisen, wie z.B. Gebrauchsspuren oder Risse. …“

 

Es werde gefragt, welche Angabe zum Artikelzustand denn nun gelte. „NEU und OVP“ wie in der Artikelüberschrift aufgeführt oder „Gut, Artikel, der gebraucht wurde…“ wie in der Beschreibung zum Artikelmerkmal. Die Angaben des Abgemahnten zum Artikelzustand würden den Kunden verwirren. Die Angaben seien irreführend. Durch die irreführenden Angaben verschaffe sich der Abgemahnte möglicherweise einen unlauteren Wettbewerbsvorteil.

 

Er werde aufgefordert, die oben aufgeführte Wettbewerbshandlung sofort zu unterlassen und bis zum 23.10.2017, 14 Uhr, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

 

Gemäß § 12 Abs. 1 Satz 2 UWG bestehe bei einer berechtigten Abmahnung ein Anspruch auf Ersatz der durch die Abmahnung entstandenen Kosten. Der Abgemahnte werde daher aufgefordert, die dem Herrn Marco Höche durch diese Abmahnung entstandenen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.242,84 € bis zum 27.10.2017 zu zahlen. Die Kosten würden sich nach einem Gegenstandswert von 25.000 € berechnen.

Abmahnung Marco Höche

wegen Angabe widersprüchlicher Artikelzustände

vertreten durch Rechtsanwälte Estel & Feise

Stand: 10/2017

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.