Gegenstand der Abmahnung

Mit Schreiben vom 22.12.2016 hat Rechtsanwalt Marco Kraiczi, Fürstenwalder Damm 461, 12587 Berlin eine urheberrechtliche Abmahnung im Auftrag von Herrn Konstantin Gastmann ausgesprochen. Es wird die Vertretung von Herrn Konstantin Gastmann als Inhaber der Firma GoenzlCom Photography Berlin angezeigt.

 

Die Konstantin Gastmann Abmahnung

Rechtsanwalt Kraiczi moniert, dass der Abgemahnte seinen Onlineauftritt mit einem Ausschnitt eines Lichtbildwerkes des Abmahners bewerbe, ohne hierzu berechtigt zu sein. Herr Gastmann habe ihm zu keinem Zeitpunkt Nutzungsrechte an diesem Lichtbildwerk in der hier vorliegenden Verwendungsform ohne Urhebernennung eingeräumt. Screenshot des Internetauftritts seien zu Beweiszwecken gefertigt worden. Zudem könne der Zeugenbeweis angetreten werden.

 

Mit der Darstellung des Lichtbildwerkes habe der Abgemahnte das Urheberrecht des Abmahners verletzt. Darüber hinaus erfülle die unzulässige Verwendung des Lichtbildes den strafrechtlich relevanten Tatbestand der unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke.

 

Aufgrund der vorstehen beschriebenen Verletzung des Urheberrechts sei er Herrn Konstantin Gastmann zur Unterlassung und zum Schadensersatz verpflichtet. Es sei zu betonen, dass sein Mandant nicht gewillt sei, eine derartige Missachtung seiner Rechte hinzunehmen und er entschlossen sei, seine Rechte mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln durchzusetzen, so Rechtsanwalt Marco Kraiczi weiter.

 

Der Abgemahnte werde aufgefordert, bis zum 03.01.2017 eine mit einer angemessenen Vertragsstrafe bewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung abzugeben. Eine vorgefertigte Erklärung liegt der Abmahnung bei.

 

Zudem sei er verpflichtet, seinem Mandanten Auskunft über den Umfang der hier gegenständlichen Verletzungshandlung zu erteilen. Dieser Auskunft werde bis zum 06.01.2017 entgegen gesehen.

 

Aufgrund der urheberrechtswidrigen Verwendung des streitgegenständlichen Lichtbildwerkes sei der Abgemahnte dem Abmahner zum Ersatz des ihm dadurch entstandenen Schadens verpflichtet. Die Berechnung erfolge im Wege der Lizenzanalogie und orientiere sich an den Vorgaben der Übersicht der marktüblichen Vergütungen für Bildnutzungsrechte (MFM-Tabelle Deutschland).

 

Zur Berechnung des Lizenzschadens werde lediglich eine Einblendungsdauer von bis zu einem Jahr zugrunde gelegt. Hieraus ergebe sich ein Lizenzersatzanspruch von 806,00 €. Zudem habe der Abgemahnte die Dokumentations-/Beweissicherungskosten in Höhe von 50,00 € zu erstatten. Rechtsanwaltsgebühren seien in Höhe von 480,20 € angefallen. Der Abgemahnte werde aufgefordert, den sich daraus ergebenden Gesamtbetrag in Höhe von 1.336,20 € bis zum 06.01.2017 zu zahlen.

Abmahnung Konstantin Gastmann

wegen Urheberrechtsverletzung an Lichtbild

vertreten durch Rechtsanwalt Marco Kraiczi

Stand: 22.12.2016

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.