Gegenstand der Abmahnung

Unter dem 19.01.2015 sprach Herr Mark Kovaltchouk durch die Rechtsanwälte Markl, Dr. Schneider, Dr. Maier aus Straubing eine wettbewerbswidrige Abmahnung aus. Diese Abmahnung liegt mir zur Einsichtnahme vor. Herr Mark Kovaltchouk betreibt einen eBay-Shop und verkauft dort unter anderem Schuhe. Der Abgemahnte bietet ebenfalls auf dem Verkaufsportal eBay Schuhe bzw. Sportschuhe an. Rechtsanwälte Markl, Dr. Schneider, Dr. Maier führen daher in dem Abmahnschreiben aus, dass zwischen den Parteien ein konkretes Wettbewerbsverhältnis vorliegt. Unabhängig von seinem übrigen Warenbestand tritt der Abgemahnte insbesondere mit dem konkreten Angebot der Sportschuhe im gleichen Marktsegmet „Sportartikel/ Sportschuhe auf der Verkaufsplattform eBay.de“ auf, sodass gleiche bzw. gleichartige Waren, hier die Turnschuhe, innerhalb desselben Abnehmerkreises im selben relevanten Markt angeboten worden sind und ein konkretes Wettbewerbsverhältnis im Sinne des 2 Abs. 1 UWG eindeutig anzunehmen sei.

 

Abmahnung Mark Kovaltchouk

 

Durch das Anbieten und Verkaufen verschiedenster Produkte über das Verkaufsportal eBay bietet der Abgemahnte unstreitig Waren im Rahmen des Fernabsatzes an, so der weitere Text in dem Abmahnschreiben. Aufgrund der eindeutig ausgewiesenen Gewerblichkeit seiner Verkaufstätigkeit sei der Abgemahnte verpflichtet, Verbrauchern im Rahmen des Fernabsatzes ein Widerrufsrecht einzuräumen. Auf dieses Widerrufsrecht muss der Abgemahnte die jeweiligen Verbraucher ordnungsgemäß hinweisen.

 

Gem. § 360 Abs. 3 BGB belehrt derjenige ordnungsgemäß, wer das amtliche Muster verwendet. Der Abgemahnte verweise zwar in seiner Widerrufsbelehrung auf ein beigefügtes Musterwiderrufsformular, das tatsächlich aber nicht vorhanden ist. Weiter unten im Text würde der Abgemahnte zwar angeben, dass das Musterwiderrufsformular mit der gekauften Ware mitgesendet werde, dies sei jedoch verspätet, da der Verbraucher vor Abgabe seiner Bestellung hierüber informiert werden muss. Insoweit stellt der BGH klar, dass eine Widerrufsbelehrung nur dann ordnungsgemäß eingefügt ist, wenn sie ausdrücklich den Inhalt der Musterwiderrufsbelehrung wiedergibt.

 

Auch der Hinweis des Abgemahnten auf die Widerrufsfrist sei zweideutig. So gebe er einmal als Frist einen Monat und dann wieder 14 Tage an.

 

Mark Kovaltchouk Abmahnung

 

Nach Meinung der Rechtsanwälte Markl, Dr. Schneider, Dr. Maier lasse der Abgemahnte durch sein fehlerhaftes Angebot ein erhebliches Sorgfältigkeitsdefizit erkennen, den es sei von einem gewerblichen Händler im Rahmen des online-Handels zu erwarten, dass er sich über die wesentlichen rechtlichen Grundsätze vor dem Beginn seiner Verkaufstätigkeit informiert, seine Angebote regelmäßig hierauf überprüft und im Übrigen danach handelt.

 

Das Fehlen einer ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung sei als wettbewerbsrechtlicher Verstoß zu qualifizieren.

 

Des weiteren wird der Abgemahnte gerügt, in den rechtlichen Informationen des Verkäufers lediglich den Firmennamen und seinen Privatnamen anzugeben ohne weitere Angaben über Standort und Postleitzahl und Telefonnummer. Außerdem komme der Abgemahnte seinen Informationspflichten gem. Artikel 246c EGBGB nicht nach. Demnach müsse er als eBay-Verkäufer den Kunden vollständig über die einzelnen technischen Schritte, die zu einem Vertragsabschluss führen und ob der Vertragstext nach dem Vertragsschluss von dem Unternehmer gespeichert wird und ob der dem Kunden zugänglich ist sowie darüber wie der Kunde Eingabefehler vor Abgabe der Vertragserklärung erkennen und berichtigen kann, zu informieren. Diese Angaben fehlen in den Angebotsbeschreibungen des Abgemahnten.

 

Abmahnung Markl Schneider Maier Rechtsanwälte

 

Die Kanzlei Markl, Dr. Schneider, Dr. Maier rügt weiterhin, dass der Abgemahnte es unterlassen habe, sein Umsatzsteuer-Identifikationsnummer anzugeben. Hierzu sei er als Kleinunternehmer verpflichtet.

 

Zunächst wird der Abgemahnte in dem Abmahnschreiben zur schriftlichen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung bis zum 29.01.2015 aufgefordert. Der Abmahnung wurde ein unverbindlicher Formulierungsvorschlag einer solchen Erklärung beigelegt. Die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sei zwingend erforderlich, um die Wiederholungsgefahr auszuräumen.

 

In der Abmahnung wird sodann darauf hingewiesen, dass ohne weitere Ankündigung der Unterlassungsanspruch gerichtlich durchgesetzt wird, wenn nicht der beigefügte Entwurf der Verpflichtungserklärung genutzt werde und die eigenständig formulierte Erklärung nicht den rechtlichen Anforderungen entspricht.

 

Sodann wird der Abgemahnte zur Erstattung der entstandenen Rechtsverfolgungskosten aufgefordert. Diese berechnen die Rechtsanwälte Markl, Dr. Schneider, Dr. Maier nach einem Gegenstandswert von 10.000 €, sodass sich ein Erstattungsbetrag in Höhe von 745,40 € ergibt. Die Frist zur Zahlung wird auf den 02.02.2015 gesetzt.

Abmahner: Mark Kovaltchouk

Vertreter des Abmahners: Rechtsanwälte Markl, Dr. Schneider, Dr. Maier

Stand: 01/2015

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.