Gegenstand der Abmahnung

Am 26.08.2016 hat Herr Mark Löffler durch die Rechtsanwälte von Nieding Ehrlinger Marquardt, Kurfürstendamm 66, 10707 Berlin eine Abmahnung aussprechen lassen. Hintergrund sei eine Urheberrechtsverletzung durch die angeblich wortwörtliche Übernahme von Artikelbeschreibung durch durch den Abgemahnten.

 

Rechtsanwalt Thomas Hagen, der sachbearbeitende Rechtsanwalt, führt aus, dass der Grund seiner Beauftragung die Tatsache sei, dass der Abgemahnte auf seinem Online-Shop im Rahmen des Angebots „Kangertech SUBVOD ONE Mega TC Starterseit“ eine von Herrn Mark Löffler persönlich erstellte Artikelbeschreibung wortwörtlich kopiert und übernommen habe.

 

Bei der von seinem Mandanten erstellten Artikelbeschreibung handele es sich um ein urheberrechtlich geschütztes Sprachwerk im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG. Durch die unzulässige Vervielfältigung und die unberechtigte öffentliche Zugänglichmachung der Artikelbeschreibung handele es sich um ein urheberrechtlich geschütztes Sprachwerk im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG. Durch die unzulässige Vervielfältigung und die unberechtigte öffentliche Zugänglichmachung der Artikelbeschreibung auf seiner Internetseite verletze er die Urheberrechte von Herrn Löffler erheblich.

 

Die Abmahnung Mark Löffler

Aufgrund der von dem Abgemahnten begangenen Urheberrechtsverletzung könne der Abmahner von diesem Unterlassung und Beseitigung (§ 97 Abs. 1 UrhG) verlangen. Er werde daher aufgefordert, es ab sofort zu unterlassen, die von Herrn Mark Löffler erstellte Artikelbeschreibung zu verwenden und sich zum Zwecke des Ausschlusses der vermuteten Wiederholungsgefahr, die nur durch Abgabe einer hinreichend vertragsstrafebewehrten Unterlassungserklärung ausgeräumt werden könne. Dem Eingang einer solchen Erklärung werde bis zum 02.09.2016 entgegen gesehen. Hierzu könne er sich der als Anlage beigefügten vorformulierten Unterlassungserklärung bedienen.

 

Rechtsanwalt Hagen führt sodann aus, dass seinem Mandanten ein Schadensersatzanspruch in Höhe einer fiktiven Lizenzgebühr in Höhe von 200,00 € zustehen würde. Die fiktive Lizenzgebühr richte sich nach dem Betrag, der für ein ausschließliches Nutzungsrecht und einer uneingeschränkten Nutzung, die also in zahlreichen vergleichbaren Inseraten erfolgen dürfte, vereinbart worden wäre.

 

Weiter heißt es sodann, dass der Abgemahnte dem Abmahner die entstandenen Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 571,44 € (Gegenstandswert: 6.000,00 €) zu erstatten habe. Für die Zahlung des Gesamtbetrages in Höhe von 771,44 € werde ihm eine Frist bis zum 06.09.2016 gesetzt.

Abmahnung Mark Löffler

wegen Urheberrechtsverletzung an Sprachwerk

vertreten durch Rechtsanwälte v. Nieding Ehrlinger Marquardt

Stand: 08/2016

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.