Gegenstand der Abmahnung

Ein eBay Verkäufer hat mir soeben eine Abmahnung der Frau Marlen Sachse vertreten durch Gereon Sandhage Rechtsanwalt übermittelt. Die Abmahnung wurde per E-Mail am Montag, den 11.5.2015 durch die Büroversteherin von Rechtsanwalt Gereon Sandhage Frau Silvia Hoeltz verschickt.

 

Frau Marlen Sachse ist nach den Ausführungen in der Abmahnung Onlinehändlerin und u.a. mit dem Verkauf von Sonnenbrillen befasst. Sie ist auf dem Marktplatz eBay aktiv und verkauft dort ihre Produkte unter dem Verkäufernamen „dein.laden.fuer.alles“ an Letztverbraucher. Ich habe mir gerade einmal in das eBay Account von Frau Sachse angesehen. 506 Artikel werden heute, Mittwoch, den 13.5.2015, 12:02 Uhr angeboten. Dem Bewertungsprofil können allein im letzten Monat 168 positive Bewertungen entnommen werden. Als Verkäufer hat Frau Sachse bisher insgesamt 6.159 Bewertungen erhalten. Frau Sachse ist bei eBay seit dem 13.7.2004 als gewerblicher Verkäufer angemeldet. Es handelt sich um eine sehr aktive Händlerin. In diversen Kategorien werden Angebote bereitgehalten:

 

Kleidung & Accessoires (375)
Damen-Accessoires (147)
Herren-Accessoires (124)
Damenmode (74)
Mehr
Feinschmecker (40)
Business & Industrie (37)
Sport (25)
Möbel & Wohnen (8)
Uhren & Schmuck (7)
Baby (4)
Antiquitäten & Kunst (4)
Haushaltsgeräte (2)
Spielzeug (2)
Sammeln & Seltenes (1)
Garten & Terrasse (1)

 

Der Abgemahnte bietet auf der Handelsplattform eBay ebenfalls Sonnenbrillen an. Damit steht er zu Frau Sachse in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis.

 

Bei den Angeboten des Abgemahnten auf der Handelsplattform eBay fehlt jeder Hinweis auf das gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsrecht und das Muster-Widerrufsformular. Das Vorenthalten der Informationen über das gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsrecht sei ein gravierender Verstoß gegen § 5a UWG und § 4 Nr. 11 UWG, so Rechtsanwalt Gereon Sandhage

 

Der Abgemahnte wird aufgefordert, eine Unterlassungserklärung bis zum 20.5.2015 abzugeben.

 

Kosten werden noch nicht gefordert

 

In dem Abmahnschreiben werden derzeit noch keine Kosten geltend gemacht. Ich gehe davon aus, dass dies im Anschluss an die Abgabe der Unterlassungserklärung folgen wird. Es ist nicht ungewöhnlich, dass zunächst die Unterlassungsansprüche verfolgt werden, zumal dies das primäre Ziel des Abmahners ist. Durch die Abmahnung sind Frau Sachse bei Rechtsanwalt Gereon Sandhage aber Kosten entstanden, welche Sie erstattet verlangen kann.

 

Denkbar wäre es, dass zwischen Gereon Sandhage und Frau Sachse eine Vergütungsvereinbarung geschlossen wurde. Dann könnte Frau Sachse vom Abgemahnten den vereinbarten Betrag erstattet werden, vorausgesetzt, dieser ist angemessen. Alternativ wird nach dem Gegenstandswert abgerechnet, was der in der Praxis am häufigsten vorkommende Fall ist.

 

Sobald ich mehr in Bezug auf die Kosten weiß, werde ich dies hier veröffentlichen.

 

Eine Vollmacht vom 7.5.2015 liegt der Abmahnung bei.

Abmahnung Marlen Sachse

wegen fehlender Widerrufsbelehrung

vertreten durch Gereon Sandhage Rechtsanwalt

Stand: 11.5.2015

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.