Gegenstand der Abmahnung

Herr Marvin Meyer hat am 10.3.2019 durch die HKMW Rechtsanwälte, Sachsenring 73, 50677 Köln eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung aussprechen lassen. Sachbearbeiter ist Rechtsanwalt Malte Mörger. Dieser führt in dem mir vorliegenden Schreiben aus, dass sein Mandant im Internet u.a. auf der Handelsplattform eBay mit Artikeln aus den Bereichen Schmuck, Accessoires handeln würde. Der Abgemahnte handele ebenfalls mit derartigen Waren.

 

Unterschiedliche Preisangaben als Abmahngrund

Der Abgemahnte biete auf der Handelsplattform eBay einen Schlüsselanhänger an, wobei in der Artikelbeschreibung ein Kaufpreis von 3,90 EUR genannt werde.

 

Tatsächlich gebe es keine Möglichkeit, den Schlüsselanhänger in diesem Angebot für 3,90 EUR zu erwerben. Der Angebotspreis betrage 4,90 EUR.

 

Die Werbung dieses Angebots enthalte damit irreführende unwahre Angaben und sei nach § 5 Abs. 1 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) unlauter, weil sie geeignet ist, die angesprochenen Käufer über den Preis zu täuschen. Die Täuschung entfalle auch nicht dadurch, dass der Käufer den tatsächlichen Preis vor Abschluss des Kaufvertrages sehen könnte. Es sei ohne weiteres denkbar, dass ein Interessent die Angebotsbeschreibung mit dem falschen Preis lese und sodann den Kauf nicht selbst tätige, sondern eine dritte Person bittet, den Kauf auszuführen. So sende die Ehefrau von Rechtsanwalt Malte Mörger diesem z.B. regelmäßig Links mit der Bitte, das verlinkte Produkt zu kaufen. Das mache er, ohne sich um den Preis zu kümmern.

 

Die aufgezeigte unlautere Handlung begründe den Verdacht einer Fortsetzungs- und Wiederholungsgefahr. Diesen Verdacht könne der Abgemahnte durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung ausräumen, wenn er die Gefahr vermeiden wolle, dass Herr Marvin Meyer sein wettbewerbswidriges Verhalten unter Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe verbieten lasse.

 

Die Kanzlei HKMW Rechtsanwälte fordert den Empfänger des Abmahnschreibens daher auf, binnen einer bis zum 18.3.2019 bemessenen Frist eine Unterlassungsverpflichtungserklärung abzugeben.

Abmahnung Marvin Meyer

wegen Irreführung durch unterschiedliche Preisangabe im eBay-Angebot

vertreten durch HKMW Rechtsanwälte

Stand: 03/2019

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.