Gegenstand der Abmahnung

Mir wurde eine von Rechtsanwalt Jan Boris Heidicker aus Kamen namens und in Vollmacht des Herrn Matthias Jungmann aus München ausgesprochene Abmahnung vorgelegt. Die Abmahnung datiert auf den 30.07.2014. Herr Jungmann handelt im Rahmen von sogenannten Fernabsatzgeschäften, u.a. über seinen eBay-Shop mit dem Verkäufernamen „kamillo1“, mit Produkten aus dem Segment „Aloe Vera“.

Abmahnung Matthias Jungmann

Grund der ausgesprochenen Abmahnung sei das Handeln des Abgemahnten auf der Verkaufsplattform Amazon, innerhalb dessen er ebenfalls Artikel aus dem Segment „Aloe Vera“ anbiete. Herr Jungmann habe bei den Angeboten feststellen müssen, dass diese erhebliche Wettbewerbsverstöße aufweisen, die geeignet sind, den Wettbewerb und damit auch Herrn Jungmann selbst nicht unerheblich zu beeinträchtigen.

 

Es wurde festgestellt, dass im Rahmen der Angebotsübersicht der Grundpreis der angebotenen Ware gem. § 2 PAngV nicht ersichtlich ist. Sodann hat Rechtsanwalt Heidicker im weiteren Text den Ausschnitt aus § 2 PAngV abgedruckt.

 

Nach der Rechtsprechung des BGH sei bei der Grundpreisangabe erforderlich, dass sowohl der Endpreis als auch der Grundpreis, vom Verbraucher auf einen Blick erkennbar anzugeben. Hieraus ergebe sich, dass der Grundpreis bereits bei der Präsentation von Angboten im Rahmen der Übersicht genannten werden müsse. Da der Abgemante dem nicht nachgekommen sei, stelle dieses Verhalten eine Zuwiderhandlung im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG dar.

 

Matthias Jungmann Abmahnung was tun?

 

Des weiteren wird gegenüber dem Abgemahnten gerügt, unter der Rubrik „Rückgabe, Erstattung und Widerrufsrecht“ keine Angaben zu tätigen. Gem. Artikel 246 a Abs, 2 Nr. 1 EGBGB ist der Abgemahnte als Unternehmer dazu verpflichtet, den Verbraucher über die Bedingungen, die Fristen und das Verfahren für die Ausübung des Widerrufsrechtes zu informieren. Eine Widerrufsbelehrung fehle jedoch im Onlineauftritt des Abgemahnten vollständig.

 

Hinzu kommt, dass der Abgemahnte den Verbraucher nicht über das Muster-Widerrufsformular informiert und/oder ein solches Muster-Widerrufsformular zur Verfügung stellt. Dies sei aus Sicht des Abmahners wettbewerbswidrig und abmahnfähig.

 

Als weiteren Fehltritt wird dem Abgemanten vorgeworfen, weitere Informationen, welche im Rahmen des elektronischen Geschäftsverkehrs dem Verbraucher zur Verfügung zu stellen sind, nicht anzugeben. Gem. Artikel 246 c Nr. 1 EGBGB sei über die einzelnen technischen Schritte, die zu einem Vertragsschluss führen, darüber, ob der Vertragstext nach dem Vertragsschluss von dem Unternehmer gespeichert wird und ob er dem Kunden zugänglich ist, sowie darüber, wie er mit den zur Verfügung gestellten technischen Mitten Eingabefehler vor Abgabe der Vertragserklärung erkennen und berichtigen kann, zu informieren.

 

Matthias Jungmann fordert eine Unterlassungserklärung

 

Aufgrund dieser Verstöße fordert Herr Matthias Jungmann die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung bis zum 06.08.2014. In der Anlage der Abmahnung befindet sich eine vorformulierte Erklärung. Der Abgemahnte wird jedoch darauf hingewiesen, dass es ihm grundsätzlich frei stünde, eine modifizierte Erklärung abzugeben, wobei diese dazu geeignet sein muss, die Wiederholungsgefahr auszuräumen.

 

Sollte die Frist fruchtlos verstreichen, so ist Herr Rechsanwalt Heidicker bereits beauftragt, sofortige gerichtliche Schritte einzuleiten.

 

Kosten der Matthias Jungmann Abmahnung

 

Durch die Abmahnung sind Kosten entstanden, die ebenfalls von dem Abgemahnten gefordert werden. Rechtsanwalt Heidicker berechnet die Kosten seiner Inanspruchnahme nach einem Gegenstandswert von 25.000 €. Daraus erfolgt ein zu zahlender Betrag in Höhe von 1.044,40 €. Für den Zahlungseingang wird eine Frist bis zum 13.08.2014 gesetzt.

 

Abschließend weist Rechtsanwalt Jan B. Heidicker darauf hin, dass Herr Matthias Jungmann keine persönliche Kontaktaufnahme durch den Abgmahnten wünscht.

 

Der 5-seitigen Abmahnung ist sodann die vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt, in der sich der Abgemahnte dazu verpflichten soll, die beanstandeten Punkte zu unterlassen.

 

Abmahnung Jan B. Heidicker Rechtsanwalt

 

Die Kanlzei Jan B. Heidicker hat ihren Sitz in Kamen. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz Jan Boris Heidicker ist seit dem 11.08.2009 als Rechtsanwalt zugelassen. Rechtsanwalt Dirk Dreger arbeitet in Anstellung in der Kanzlei Heidicker und ist seit dem 20.08.2008 als Anwalt zugelassen. Die Internetseite der Kanzlei lautet www.kanzei-heidicker.de.

Abmahner: Matthias Jungmann

Vertreter des Abmahners: Rechtsanwalt Jan Boris Heidicker

Gegenstand der Abmahnung: Falsche  Widerrufsbelehrung, fehlende Grundpreisangabe

Stand: 07/2014

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.