Gegenstand der Abmahnung

Aktuell liegt mir eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Rechtsanwälte Max Pausenberger und Karin Schmid, Michael-Fischer-Platz 6, 94469 Deggendorf vom 29.09.2015 vor, mit dem diese im Auftrag von Frau Agata Cudek einen eBay-Händler wegen unlauteren Wettbewerbs abmahnen.

 

Beide Parteien, also sowohl die Abmahnerin als auch der Abgemahnte, würden in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis stehen, da beide u.a. auch Parfums gewerblich über die Handelsplattform eBay verkaufen würden. Rechtsanwalt Pausenberger, der sachbearbeitende Rechtsanwalt führt aus, dass der Abgemahnte in einem näher bezeichneten Angebot mehrere Wettbewerbsverstöße begangen habe.

 

Warum die Abmahnung von Agata Cudek?

Zum einen würde der Abgemahnte in seiner Anzeige keine den gesetzlichen Bestimmungen entsprechende Widerrufsbelehrung beifügen. Dieses würde einen Wettbewerbsverstoß gem. § 3 Abs. 1 UWG i. V. m. § 4 Nr. 11 UWG darstellen.

 

Zum anderen habe es der Abgemahnte entgegen Art. 246 a § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EGBGB n. F. i. V. m. § 312 d Abs. 1 S. 1 BGB n. F. unterlassen, den Verbraucher über das Musterwiderrufsformular zu informieren.

 

Daher könne der Abgemahnte gem. § 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG i.V.m. § 8 Abs. 1 UWG von Frau Agata Cudek auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, so der Unterzeichner. Die Wiederholungsgefahr könne nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nur durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung abgewendet werden. Der Abgemahnte wird aufgefordert, eine entsprechende Erklärung bis zum 07.10.2015 12:00 Uhr abzugeben.

 

745,40 EUR Abmahnkosten werden gefordert

Darüber hinaus macht die Abmahnerin Schadensersatzansprüche nach § 9 S. 1 UWG geltend. Dieses würde die Kosten der Beauftragung des Rechtsanwalts Pausenberger gem. § 12 S. 2 UWG beinhalten. Es werden Kosten in Höhe von 745,40 EUR netto geltend gemacht, die sich nach einem Gegenstandswert von 10.000 EUR berechnen und zahlbar sind bis zum 07.10.2015.

 

Sodann ergehen in dem Abmahnschreiben noch einige Hinweise an den Abgemahnten. So soll dieser beachten, dass aufgrund der Dringlichkeit der Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen eine Fristverlängerung nicht gewährt werden könne. Von einem Fristverlängerungsgesuch solle daher Abstand genommen werden.

 

Darüber hinaus würden im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung erhebliche weitere Kosten auf den Abgemahnten zukommen. Der von den Rechtsanwälten Max Pausenberger und Karin Schmid angenommene Gegenstandswert würde im unteren Bereich der von den Gerichten üblicherweise angesetzten Gegenstandswerten liegen.

Abmahnung Agata Cudek

wegen fehlender Widerrufsbelehrung, kein Muster-Widerrufsformular

vertreten durch Rechtsanwälte Max Pausenberger und Karin Schmid

Stand: 09/2015

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.