Gegenstand der Abmahnung

Ich habe ein Abmahnschreiben des Rechtsanwalts Michel Hobrecker vom 02.01.2015 zur Einsichtnahme vorliegen, der im Namen der MAXXmarketing GmbH, vertreten durch Klaus Huber, einen Verstoß gegen das UWG abmahnt. Zunächst werden in der Abmahnung Angaben zum Abmahner getätigt. Es heißt, die MAXXmarketing GmbH biete unter www.webdesigner-profi.de diverse Dienstleistungen an, mitunter Programmierung (Web-) Design sowie Suchmaschinenoptimierung. Desweiteren betreibe sie selbsteinen Webshop und ist Hersteller von „Joomshopping“.

 

Abmahnung MAXXmarketing GmbH

 

Der Abgemahnte wirbt für teilweise gleichlautende Dienstleistungen bzw. deren Vermittlung, sodass die Partein den gleichen Kundenkreis ansprechen und somit Mitbewerber sind. Der Abmahner muss nunmehr feststellen, dass der Abgemahnte über Google-AdWords-Anzeigen mit den Aussagen „Joomla Online Shop für 0 €“ und „Joomla Online Shop Hosting ab 0 € inkl. Umzug, Updates & Support“ wirbt.

 

In seinem Internetauftritt wirbt der Abgemahnte bei Produkten weiterhin pauschal mit „ab 0 €“ bzw. „0,-€/Mon.“. Er habe dort zwar dazugeschrieben, dass diese „für 6 Monate“ zu einem Preis von 0 € bereitsgstellt werden, jedoch erst an gaz aderer, weit entfernter- Stelle darauf hingewiesen, dass nach Ablauf der 6 Monate ie Produkte kostenpflichtig werden. Rechtsanwalt Hobrecker bemängelt, dass nur ein gnz kleiner Fußnotenhinweis etliche Seintelängen weiter unten und lediglich klein gedrckt Auskunft darüber gibt, dass dies nur für sechs Monate gilt und danach entsorechnde Kosten auslöst. In den Übersichten sei zudem aufgefallen, dass die Vertragslaufzeit 12 Monate beträgt, sodass nach Ansicht des Abmahners kein kostenloses Angebot angeoten wird.

 

MAXXmarketing GmbH Abmahnung

 

Dem Abgemahnten wird zur Last gelegt, mit dieser Werbung gegen das geltende Wettbewerbsrecht zu verstoßen. Aufgrund dieses Verstoßes stehe dem Abmahner einen Unterlassungs-, Beseitungs-, Auskunfts- sowie Schadensersatzanspruch zu.

 

Dem Abgemahnten wurde eine Frist zur Abgabe einer Unterlasungserklärung bis zum 14.01.2015, 12 Uhr, gesetzt. Ein Entwurf dieser Erklärung wird dem Abmahnschreiben beigefügt.

 

Zudem wird er aufgefordert, innerhalb dieser Rist zur Vorbereitung des Schadensersatzanspruches Auskunft daüber zu erteilen, in welchem Umfang mit dieser Werbe-Aussage geworben wurde, insbesondere des Zeitraums, der Anzahl der Anzeigen, der Anzahl der Impression bei Google-Adwords sowie der Klickzahlen. Auch soll der Abmahner das zahlenmäßige Verhältnis der über die Google-Adwords-Anzeige auf die Internetseite gelangte Kunden im Vergleich zu den Kunden ist, die über andere Wege auf die Seite gelangt sind, auflisten. Auch die Anzahl der Vertragsabschlüsse und die Höhe der Einnahmen und Forderungen durch diese Abschlüsse sind mitzuteilen.

 

Der Abgemahnte soll sich auch dazu verpflichten, der MAXXmarketing GmbH sämtlichen Schaden zu ersetzen der hierdurch entstanden sei und künftig noch entstehen wird.

 

Abmahnung Michel Hobrecker Rechtsanwalt

 

Rehtsanwalt Hobrecker fordert in der Abmahnung sodann die Zahlung der entstandenen Rechtsanwaltskosten bis zum 14.01.2015. Diese werden mit einer anliegenden Rechnung beziffert.

 

Zum Schluss wird dem Abgemahnten ein pauschaler Ausgleich für den entstandenen Schaden angeboten. Dieser sieht vor, dass der Abgemahnte für 3 Jahre von der Strtseite seiner Homepage und von der Angebotsseite jeweils einen Follow-Back-Link auf die Seite der MAXXmarketing GmbH einrichtet, wobei dieser deutlich zu sehen sein muss und sich in der oberen Hälfte befinden müsste. Über die genauere Ausgestaltung würde sodann noch konkret verhandelt werden.

 

Die Unterlassungserklärung und die Erstattung der entstandenen Rechtsanwaltskosten sind jedoch in jedem Fall abzugeben und zu zahlen.

 

Der Abmahnung liegt sodann eine vorformulierte Uterlassngserklärung, Ausdrucke der Grafiken sowie eine unter dem 01.01.2015 unterzeichnete Vollmacht und die vom Abgemahnten auszugleichende Kostenrechnung.

 

Die Rechtsanwaltskosten belaufen sich auf 1.171,67 € und wurden nach einem Gegenstandswert von 20.000 € berechnet.

Abmahner:  MAXXmarketing GmbH

Vertreter des Abmahners: Rechtsanwalts Michel Hobrecker 

Stand: 01/2015

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.