Gegenstand der Abmahnung

Mir liegt eine Abmahnung der Kanzlei Hild & Kollegen, Konrad-Adenauer-Allee 55, 86150 Augsburg vom 22.1.2020 vor, die diese im Auftrag der MAXXmarketing GmbH ausgesprochen haben. Sachbearbeiter ist Rechtsanwalt Hagen Hild. Hintergrund sei unlautere Werbung des Abgemahnten.

 

Unlautere Werbung führt zu MAXXmarketing GmbH Abmahnung

Die Abmahnerin biete als Internetagentur diverse Dienstleistungen rund um die Erstellung, Vermarktung und Betreuung von Webseiten, wie Webdesign, Webprogrammierung, Onlinemarketing, Suchmaschinenwerbung sowie deren Optimierung an.

 

Der Abgemahnte selbst bezeichne sich als WordPress Agentur und biete ebenfalls Webdesign, Suchmaschinenoptimierung sowie Onlinemarketing samt entsprechender Erstellung und Programmierung an.

 

Somit bestehe zwischen ihm und der MAXXmarketing GmbH als seiner Mandantin ein unmittelbares Wettbewerbsverhältnis, so Rechtsanwalt Hagen Hild.

 

Die Abmahnerin habe nun feststellen müssen, dass der Empfänger des Abmahnschreibens unlauter werbe und somit gegen die Vorschriften des Wettbewerbsrechts verstoße.

 

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, dass er in den Suchergebnissen der Suchmaschine Google behaupte, dass der über 20 Jahre Erfahrung habe bei Webseiten, Shops und SEO habe. In seinem Blog schreibe der Abgemahnte jedoch, dass er „als kleiner Programmierer mit einem Blog um WordPress“ begonnen habe. WordPress sei allerdings frühestens im Jahr 2003 öffentlich bekannt gemacht worden.

 

Die behauptete Erfahrung von 20 Jahren stelle daher eine unzulässige Alterswerbung dar.

 

Daher verstoße er gegen §§ 3 Abs. 1, 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 UWG dar.

 

Zur Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung werde ihm eine Frist bis zum 30.1.2020 eingeräumt.

 

Rechtsanwaltsgebühren werden nach einem Gegenstandswert von 15.000,00 € geltend gemacht, summieren sich auf 1.029,35 € und seien bis zum 6.2.2020 zahlbar.

Abmahnung MAXXmarketing GmbH

wegen unlauterer Werbung

vertreten durch Anwaltskanzlei Hild und Kollegen

Stand: 01/2020

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.