Gegenstand der Abmahnung

Mir wurde eine Abmahnung vom 21.01.2015 der BRANDI Rechtsanwälte vorgelegt. Hierin vertritt diese die rechtlichen Interessen der MCA furniture GmbH aus Schieder-Schwalenberg. Hintergrund dieser Abmahnung ist die Bewerbung des vom Abgemahnten angebotenen Artikel auf eBay mit dem Foto des Abmahners. Die ausschließlichen Verwertungsrechte hinsichtlich der Fotos liegen laut Ausführungen in der Abmahnung bei der MCA furniture GmbH. Diese habe dem Abgemahnten zu keiner Zeit die Fotonutzung gestattet. Die betreffenden Fotos seien nach § 72 UrhG geschützt.

 

Abmahnung MCA furniture GmbH

 

Der Abgemahnte wird dazu aufgefordert, die Fotos des Abmahners aus seiner eBay- bzw. Internet oder sonstigen Werbung zu entfernen und nicht erneut zu kopieren. Um sicherzustellen, dass der Abgemahnte diesen Rechteverstoß in Zukunft nicht wiederholt, fordert die BRANDI Rechtsanwaltskanzlei die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Des weiteren habe der Abgemahnte Auskunft über die Herkunft der Fotos und den Umfang ihrer Verwertung zu erteilen und seine diesbezügliche Verpflichtung zum Schadensersatz dem Grunde nach anzuerkennen.

 

MCA furniture GmbH Abmahnung

 

Zur Abgabe dieser Erklärung wird eine Frist bis zum 30.01.2015 gesetzt.

 

Gemäß § 97a Abs. 3 UrhG habe der Abgemahnte zudem die Kosten der Inanspruchnahme zu tragen. Diese werden in der Abmahnung nach einem Gegenstandswert von 20.000,00 € berechnet. Dies ergibt einen Zahlbetrag in Höhe von 984,60 €, die der Abgemahnte binnen einer weitere Woche auszugleichen habe.

 

Die sehr knapp formulierte Abmahnung erstreckt sich nicht einmal auf ganz 2 Seiten. Es wurde sodann eine Erklärung an Eides statt des Herrn Christian Wessel beigefügt, worin er versichert, die streitgegenständlichen Fotos für die MCA furniture GmbH gefertigt zu haben und ihr die umfassenden ausschließlichen Nutzungsrechte eingeräumt zu haben.

 

Zudem ist dem Abmahnschreiben eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt, womit der Abgemahnte sich verpflichten würde, es bei Meidung einer für jeden Einzellfall der zukünftigen Zuwiderhandlung zu zahlenden Vertragsstrafe in Höhe von 3.000,00 € fortan zu unterlassen, die Fotos zu verwerten, zu vervielfältigen, zu verbreiten und/oder öffentlich zugänglich zu machen. Des weiteren würde er sich verpflichten, Auskunft über Herkunft und Umfang der Verwendung sowie alle bereits entstandenen oder zukünftig noch entstehenden Schäden zu ersetzen.

Abmahner: MCA furniture GmbH

Vertreter des Abmahners: BRANDI Rechtsanwälte

Stand: 01/2015

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.