Gegenstand der Abmahnung

Am 17.1.2018 hat Rechtsanwältin Anna Kastner, Maximilianplatz 17, 83022 Rosenheim im Auftrag der medical4business GmbH eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung ausgesprochen. Die Abmahnerin sei ein im Bereich des Gesundheitswesens, der Kosmetik und der Sportbetreuung angesiedeltes Unternehmen und vertreibe eine Vielzahl von hochwertigen Wellness-, Kosmetik- und Lifestyleprodukten, u.a. aus den Bereichen Hautpflege und Nahrungsergänzung sowie Pflegeprodukte für Sportler und Aktive, Physiotherapiematerial sowie Produkte für die Tierpflege.

 

Der Vertrieb erfolge durch die medical4business GmbH dabei u.a. unmittelbar gegenüber Endkunden, wobei Verträge auch im elektronischen Geschäftsverkehr geschlossen werden würden. Der Abgemahnte stehe daher mit der Abmahnerin in einem unmittelbaren Wettbewerbsverhältnis i.S.d. §§ 8 Abs. 3 Nr. 1, 2 Abs. 1 Nr. 3 UWG.

 

Fehlende Grundpreisangabe als Abmahngrund

Rechtsanwältin Anna Kästner teilt mit, dass bei den Angeboten des Abgemahnten Verstöße gegen die Pflicht zur Grundpreisangabe festgestellt worden seien.

 

Gemäß § 2 der Preisangabenverordnung sei bei dem Angebot von Waren an Verbraucher in Fertigpackungen, offenen Packungen oder als Verkaufseinheiten ohne Umhüllung nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche, neben dem Gesamtpreis auch der Preis je Mengeneinheit einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile (Grundpreis) in unmittelbarer Nähe des Gesamtpreises anzugeben. Sinn und Zweck der Angabe des Grundpreises sei es, dem Verbraucher im Interesse der Preisklarheit bei Waren, die in unterschiedlichen Quantitäten angeboten werden würden, eine leichtere Übersicht über die Preisgestaltung und damit eine vereinfachte Möglichkeit zum Preisvergleich zu verschaffen.

 

Die strengen gesetzlichen und durch die Rechtsprechung einhellig konkretisierten Vorgaben würden die von dem Abgemahnten unterhaltenen Angebote nicht entsprechen. Die angeführten Angebote würden insoweit erkennbar überhaupt keine Grundpreisangaben enthalten, jedenfalls nicht wie erforderlich bereits in der Angebotsübersicht.

 

Der Abgemahnte verhalte sich wettbewerbswidrig. Er werde aufgefordert, die Wettbewerbsverstöße ab sofort zu unterlassen und bis zum 20.1.2018 eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

 

Wegen der durch diese Abmahnung verursachten Kosten habe die medical4business GmbH gegen den Abgemahnten zudem einen Erstattungsanspruch. Dem Ausgleich der Rechtsanwaltsgebühren i.H.v. 1.029,35 EUR (Gegenstandswert: 15.000 EUR) werde bis zum 26.1.2018 erwartet.

Abmahnung medical4business GmbH

wegen fehlender Grundpreisangabe

vertreten durch Rechtsanwältin Anna Kastner

Stand: 01/2018

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.