Gegenstand der Abmahnung

Der Betroffene wandte sich mit einer Abmahnung der Stiefelparadies GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Michael Langowski, aus Mönchengladbach vom 24.11.2014 hilfesuchend an mich. Die Abmahnung wurde durch die MEDIUS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Neuss ausgesprochen. Die Stiefelparadies GmbH verkauft, so wie der Abgemahnte ebenfalls, auf der Handelsplattform eBay Schuhe. Gegenstand dieser Abmahnung sei das unlautere Verhalten des Abgemahnten in seinen Angeboten.

 

Abmahnung Stiefelparadies GmbH

 

Dem Abgemahnten wird in dem Abmahnschreiben vorgeworfen, in der Angebotsüberschrift blickfangmäßig seine Schuhe als „Yeti“ Schuhe zu bewerben. Die Bezeichnung „Yeti“ ist eine deutsche Wortmarke, Registernummer 3020110692491. Die Stiefelparadies GmbH sei die ausschließliche Lizenzberechtigte dieser Wortmarke. Die Rechte seien ihr von der Inhaberin lilulai GmbH aus Neuss eingeräumt worden. Markenrechte bestehen für die Klasse 25, ausdrücklich für Schuhe und Schuhwaren. Dem Abgemahnten wird daher vorgehalten, gegen § 14 MarkenG zu verstoßen.

 

Der Abgemahnte wird aufgefordert, sein Verhalten ab sofort zu unterlassen und für die sofortige Beseitigung der Störung zu sorgen. Des weiteren sei er zum Schadensersatz sowie grundsätzlich zur Auskunfts- und Rechnungslegung verpflichtet.

 

Die MEDIUS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH fordert im weiteren Verlauf zur Vermeidung einer gerichtlichen Auseinandersetzung die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung bis zum 03.12.2014, 17:00 Uhr.

 

Stiefelparadies GmbH Abmahnung

 

Der kurzen 2-seitigen Abmahnung ist sodann eine vorgefertigt Unterlassungserklärung beigelegt, wonach der Abgemahnte sich dazu verpflichten würde, es zu unterlassen Schuhe im geschäftlichen Verkehr zu Wettbewerbszwecken anzubieten und hierbei die deutsche Wortmarke „Yeti“ zu verwenden. Für jeden Fall der zukünftigen Zuwiderhandlung gegen diese Unterlassungsverpflichtung würde der Abgemahnte sich verpflichten, eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,00 € an die Stiefelparadies GmbH zu zahlen.

 

Dieses Abmahnschreiben wurde von Rechtsanwalt Behn unterzeichnet.

 

Der Abgemahnte erhielt sodann von der MEDIUS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ein weiteres Schreiben vom 09.01.2015. Hierin erklärt die MEDIUS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, dass der Abgemahnte gem. §§12 UWG, 14 MarkenG verpflichtet sei, die durch die Einschaltung der Kanzlei entstandenen Kosten zu erstatten. Die MEDIUS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH berechnet sodann ihre Gebühren nach einem Gegenstandswert von 50.000,00 €, sodass sich eine zu zahlende Forderung von 1.531,90 € ergibt. Dem Abgemahnten wird zur Zahlung eine Frist bis zum 20.01.2015 gesetzt.

 

Abmahnung MEDIUS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

 

Die MEDIUS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH wird vom alleinigen Geschäftsführer, Herrn Rechtsanwalt Christian Behn, vertreten. Über eine Hompage verfügt Rechtsanwalt Christian Behn meiner Kenntnis nach bisher nicht (Stand 2.1.2015). Rechtsanwalt Christian Behn ist seit dem 22.09.2003 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Ich hatte bereits mit der MEDIUS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aktiv zu tun. In der Vergangenheit hatte ich mit der MEDIUS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im Zusammenhang mit einer Abmahnung der Japado Ltd. zu tun.

Abmahner: Stiefelparadies GmbH

Vertreter des Abmahners: MEDIUS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Stand: 11/2014 

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.