Gegenstand der Abmahnung

Am 25.01.2017 hat Rechtsanwalt Philipp Muffert, Karolingerring 31, 50678 Köln im Auftrag der Mein CF GmbH und der Frau Ba Tuong Nguyen eine Abmahnung ausgesprochen. Anlass seiner Beauftragung sei das Versenden einer Werbe-E-Mail vom 30.11.2016 an seine Mandantinnen. Dem dreiseitigen Abmahnschreiben liegt als Anlage eine vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung bei.

 

Versand von Spam Mails als Abmahngrund

Dem Abgemahnten wird in dem vorliegenden Schreiben vorgeworfen, dass er am 30.11.2016 um 15:17 Uhr die Werbe-E-Mail an die seinen Mandantinnen zugehörige E-Mail-Adresse versandt habe. Bei der von dem Abgemahnten versandten E-Mail handele es sich um eine standardisierte Werbeanzeige. Als Werbung sei jede Handlung mit dem Ziel der Förderung des eigenen oder fremden Absatzes oder Bezugs von Waren oder Dienstleistungen anzusehen.

 

Er sei zum Versenden dieser E-Mail an die Mein CF GmbH und Frau Ba Tuong Ngyuen weder ermächtigt noch aufgefordert worden. Eine entsprechende ausdrückliche Einwilligung liege nicht vor. Die Abmahnerinnen würden sich ausdrücklich gegen das Empfangen etwaiger Werbe-E-Mails verwehren. Dies gelte selbstredend auch künftig, so Rechtsanwalt Philipp Muffert.

 

Das Zusenden einer unverlangten Werbe-E-Mail stelle auch eine unlautere Wettbewerbshandlung nach § 7 II Nr. 3 UWG dar.

 

Seine Mandantinnen hätten daher gegen den Abgemahnten einen Anspruch auf Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gem. analog §§ 1004 Abs. 1, 823 Abs. 1 BGB. Es werde darauf hingewiesen, dass das bloße Löschen der Kontaktdaten die Wiederholungsgefahr nicht beseitige. Eine Wiederholungsgefahr trete bereits mit der ersten Rechtsverletzung ein und könne vorliegend nur durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ausgeräumt werden.

 

Eine entsprechende Erklärung sei bis zum 03. Februar 2017, 14.00 Uhr ausgefüllt und unterzeichnet zu Händen des Bevollmächtigten der Abmahnerinnen zurückzusenden.

 

Außerdem solle der Abgemahnte binnen dieser Frist eine Auskunft gem. § 34 BDSG erteilen.

 

Aufgrund des vorgenannten rechtswidrigen Eingriffs sei er darüber hinaus verpflichtet, der Mein CF GmbH und Frau Ba Tuong Ngyuen die durch die Inanspruchnahme der Kanzlei Muffert entstandenen Kosten und Gebühren nach einem Gegenstandswert von 7.500 EUR zu erstatten. Der sich daraus ergebende Betrag in Höhe von 729,23 EUR sei zahlbar bis zum 09. Februar 2017.

Abmahnung Mein CF GmbH und Ba Tuong Ngyuen

wegen Versenden von Spam-Mails

vertreten durch Rechtsanwalt Philipp Muffert

Stand: 01/2017

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.