Gegenstand der Abmahnung
Mir liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung von Rechtsanwalt Markus Zöller, Kanzlei in der Innenstadt, Salzstraße 46, 48143 Münster im Auftrag von Herrn Michael Cahsel vom 03.12.2015 vor.
Der Bevollmächtigte des Abmahners führt aus, dass der Abgemahnte im Internet über die Interplattform www.ebay.de u.a. gewerblich Artikel aus dem Sortiment Kraftfahrzeugteile, insbesondere für BMW 2002 vertreibe. Der Abmahner vertreibe u.a. ebenfalls gewerblich über eBay, unter dem ebay-Namen „www.cahsel.de“, gewerblich Automobilteile und -zubehör, insbesondere für Oldtimer der Marke BMW und sei damit einer der Mitbewerber des Abgemahnten im Sinne der §§ 1, 2 Abs. 1 Nr. 3 UWG.
Abmahnung von Michael Cahsel erhalten?
Rechtsanwalt Zöller teilt mit, dass ihm ein Angebot des Abgemahnten zur Prüfung vorliege. Mit diesem Angebot verhalte er sich unlauter im Wettbewerb.
Zum einen würde der Abgemahnte gegen die Informationspflichten verstoßen, da er dem Verbraucher kein Muster-Widerrufsformular zur Verfügung stellen würde. Im Fernabsatz sei die Hingabe eines solchen Formulars zwingend. Die entsprechende gesetzliche Vorschrift stelle eine Marktverhaltensnorm im Sinne des § 4 Ziffer 11 UWG im Interesse der anderen Marktteilnehmer dar, woraus resultiere, dass Verstöße gegen diese Vorschrift Wettbewerbsverstöße zum Nachteil der Mitbewerber des Abgemahnten seien.
Auch ein Verstoß gegen die Preisangabenverordnung liege in dem überprüften Angebot des Abgemahnten vor, da dieser bezüglich der Auslandsversandkosten nicht informieren würde. Es würde lediglich der Hinweis erteilt: „Dieser Artikel wird nach (…) geliefert, aber der Verkäufer hat keine Versandoptionen festgelegt. Kontaktieren Sie den Verkäufer und fragen Sie, mit welcher Versandmethode an Ihren Standort verschickt werden kann.“ Nach gefestigter Rechtsprechung des OLG Hamm (vgl. Urteil vom 28.03.2007 – 4 W 19/07) müsse einem Angebot über das Internet aus den Grundsätzen der Preisklarheit zu entnehmen sein, in welcher konkreten Höhe Versandkosten für den Versand in das weltweite Ausland anfallen, soweit – wie hier von dem Abgemahnten – der Versand grundsätzlich angeboten werde.
Als weiterer Punkt werden fehlende Preisbestandteile mit der Abmahnung durch Michael Cahsel moniert. So würde der Abgemahnte seine Ware zu einer Preisangabe bewerben, zu der jeder Hinweis fehle, ob der angegebene Verkaufspreis die gesetzliche Mehrwertsteuer von zurzeit 19 % enthalte oder nicht. Auch hier verstoße er gegen die PAngV.
Die Ansprüche im Abmahnschreiben von Herrn Michael Cahsel
Da die dem Abmahner aus den beschriebenen Gesetzesverstößen zustehenden Unterlassungsansprüche nur durch Abgabe strafbewehrter Unterlassungserklärungen ausgeräumt werden würden, wird der Abgemahnte aufgefordert, bis zum 11.12.2015 12 Uhr eine entsprechende Erklärung abzugeben.
Rechtsanwalt Zöller weist darauf hin, dass Fristverlängerungen wegen der Eilbedürftigkeit wettbewerbsrechtlicher Auseinandersetzungen nicht gewährt werden würden.
Darüber hinaus sei der Abgemahnte verpflichtet, die entstandenen Rechtsanwaltskosten zu erstatten. Bis zum 18.12.2015 wird ihm Gelegenheit gegeben, den Betrag in Höhe von 1.141,90 EUR netto (1,3 Geschäftsgebühr aus 30.000 EUR zzgl. Auslagenpauschale) zu zahlen. Bezüglich des zugrunde gelegten Streitwertes wird auf verschiedene Entscheidungen in der Rechtsprechung verwiesen.
Rechtsanwalt Zöller erteilt den Hinweis, dass zu beachten sei, dass sich der Abgemahnten „mit dem monierten Angebot gleich dreifach (!) wettbewerbswidrig am Markt“ verhalte.
Abmahnung Michael Cahsel
wegen kein Muster-Widerrufsformular, keine Angabe Auslandsversandkosten, kein Mehrwertsteuerhinweis
vertreten durch Rechtsanwalt Markus Zöller (Kanzlei in der Innenstadt)
Stand: 12/2015
Das ist jetzt das Wichtigste:
- Ruhe bewahren! Fristen beachten!
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1. Komplette Abmahnung übermitteln
Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.
Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.
2. Ich prüfe Ihre Abmahnung
Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten.
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Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?
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Ist die Abmahnung berechtigt?
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Wird eventuell zu viel gefordert?
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Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?
3. Gratis Erstberatung erhalten
Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.
Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden.
4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden
Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.
Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).
Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.