Gegenstand der Abmahnung

Die Absenger Rechtsanwälte, Sternstraße 68, 42275 Wuppertal haben am 12.2.2018 im Auftrag des Herrn Michael Dunareanu eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung ausgesprochen. Der Sachbearbeiter Rechtsanwalt Nicolas Absenger teilt mit, dass sein Mandant auf diversen Verkaufsplattformen im Internet (u.a. Ebay) unter anderem Plüschtiere und Anime-Sammlerfiguren vertreibe. Er verhalte sich beim gewerblichen Auftritt im Internet insoweit wettbewerbskonform, als dass grundsätzlich die eher schutzbedürftigen Verbraucher auf ihre Rechte hingewiesen werden würden. Der Abgemahnte habe auf der Plattform „Ebay“ ebenfalls entsprechende Produkte zum Verkauf eingestellt. Er stehe daher mit ihrer Mandantschaft in einem Wettbewerbsverhältnis, wobei Herr Michael Dunareanu allerdings als Händler weitaus größere Aufwände für Belehrungen erbringe, als der Abgemahnte dies tue.

 

Fehlender Link auf OS-Plattform u.a. als Abmahngrund

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, es zu unterlassen, den Verbraucher auf eine außergerichtliche Streitbeilegung hinzuweisen und den hierzu notwendigen Link auf die OS-Plattform zu benennen bzw. den Link bereitzustellen, wobei dieser Link zusätzlich auch noch aktiv, also anklickbar sein müsse.

 

Darüber hinaus sei aufgefallen, dass die Vorgaben zur deutlichen Darstellung des Verbraucher-Widerrufsrechtes i.S.d. §§ 355 ff. BGB nicht eingehalten werden würden.

 

Eine Widerrufsbelehrung fehle in Gänze. Auch das hierbei notwendige Formular sei dem Verbraucher nicht vorgehalten worden.

 

Auch ein vollständiges Impressum unterhalte der Abgemahnte nicht. Es fehle die E-Mail-Adresse.

 

Der Abgemahnte werde von den Absenger Rechtsanwälten im Auftrag von Herrn Michael Dunareanu aufgefordert, den gerügten Wettbewerbsverstoß sofort zu unterlassen, weitere entsprechende Angebote mit Wettbewerbsverstößen sofort zu beenden bzw. zu überarbeiten und bis spätestens 19.02.2018 eine ausreichend strafbewehrte Unterlassungserklärung zu Händen der Bevollmächtigten des Abmahners zu reichen.

 

Ferner werde der Empfänger des Abmahnschreibens darauf hingewiesen, dass er gemäß § 12 Absatz 1 Satz 2 UWG verpflichtet sei, dem Abmahner die ihm entstandenen Rechtsanwaltskosten zu erstatten. Der sich nach einem Gegenstandswert von 25.000 EUR berechnende Anspruch i.H.v. 1.242,84 EUR seien zahlbar bis zum 21.02.2018.

Abmahnung Michael Dunareanu

wegen fehlendem Link auf die OS-Plattform, keine Widerrufsbelehrung, unvollständigem Impressum u.a.

vertreten durch Absenger Rechtsanwälte

Stand: 02/2018

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.