Gegenstand der Abmahnung

Ein Onlinehändler hat mir eine Abmahnung der Firma allnatura Vertriebs GmbH & Co. KG vom 30.04.2015 mit der Bitte um Prüfung übermittelt. Die Abmahnung wurde von der Anwaltskanzlei in den ZOB-Arkaden, Sachbearbeiter Rechtsanwalt Michael Richter, ausgesprochen. Die allnatura Vertriebs GmbH & Co. KG vertreibt nach Angaben in der Abmahnung über die Internetseite www.allnatura.de ökologische Produkte rund um den Bereich Schlafen, darunter Heimtextilien, Naturbettwaren und Kapokartikel. Der Abgemahnte bietet ebenfalls über seinen Onlineshop Kapokartikel zum Kauf an. Die Parteien seien daher Mitbewerber. Der Abmahnung liegt folgender Sachverhalt zu Grunde:

 

Der Abgemahnte wirbt im Internet für Kapokprodukte mit der Aussage, dass Kapok durch die enthaltenen Bitterstoffe Motten- und Milbensicher sei. Konkret geht es in der Abmahnung um folgende Aussage:

 

„Kapok ist durch die enthaltenen Bitterstoffe Motten- und Milbensicher.“

 

Diese Aussage des Abgemahnten stellt nach Auffassung der allnatura Vertriebs GmbH & Co. KG einen Verstoß gegen die §§ 5, 4 Nr. 11 UWG, 3 HWG dar. Eine wissenschaftliche Beweisführung dieser Wirkungen von Kapok sei nicht gegeben, so Rechtsanwalt Michael Richter. Durch die Werbeaussage, dass Kapokfasern einen Bitterstoff enthalten würden, der Motten- und Milbensicher sei, rufe der Abgemahnte bewusst den Eindruck hervor, dass Kapokprodukte geeignet seien, etwa bei Allergikern gesundheitliche Vorteile durch den Gebrauch von Kapokprodukten zu erzielen, um Allergiker dadurch zu dem Kauf von Kapokprodukten zu animieren. Die Werbung sei irreführend gemäß §§ 4 Nr. 11, 5 UWG, § 3 HWG. Danach sei eine Werbung unzulässig, wenn mit Mitteln eine therapeutische Wirksamkeit oder gesundheitliche Wirkung belegt werde, die diese nicht haben und wenn unwahre oder zur Täuschung geeignete Angaben über die Beschaffenheit von Medizinprodukten, Gegenständen oder anderen Mitteln gemacht werden. Die Werbung des Abgemahnten sei daher unzulässig. Er verhalte sich wettbewerbswidrig. Aufgrund dieses Verhaltens habe die allnatura Vertriebs GmbH & Co. KG einen Anspruch auf Unterlassung.

 

Der Abgemahnte wird aufgefordert, bis zum 15.05.2015 eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Ferner wird er aufgefordert, bis ebenfalls zum 15.05.2015 Abmahnkosten nach einem Gegenstandswert von 30.000 EUR, mithin 1.141,90 EUR zu erstatten.

 

Der Abmahnung liegt die beglaubigte Fotokopie einer Vollmacht bei. Ebenfalls liegt ein Ausdruck des streitgegenständlichen Angebotes des Abgemahnten bei, sowie der Entwurf einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. In dieser Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung soll sich der Abgemahnte verpflichten, es bei Meidung einer für jeden einzelnen künftigen Fall der Zuwiderhandlung fälligen und von der allnatura Vertriebs GmbH & Co. KG zu fordernden Vertragsstrafe in Höhe von 5.100 EUR pro Verstoß zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr für Produkte, die über Kapokfasern verfügen, mit Aussagen zu werben wie:

 

„Kapok ist durch die enthaltenen Bitterstoffe Motten- und Milbensicher.“

 

Ziffer 2 der vorformulierten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sieht eine Kostenerstattung nach einem Streitwert von 30.000 EUR vor.

Abmahnung allnatura Vertriebs GmbH & Co. KG

wegen unlauterer Werbung / Wettbewerbsverletzung

vertreten durch Anwaltskanzlei in den ZOB-Arkaden

Stand: 30.4.2015

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.