Gibt es noch mehr Abmahnungen von Frau Michaela Maurer, die die Nichtregistrierung bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister zum Gegenstand haben? Ganz aktuell liegt mir eine Abmahnung vom 03.09.2021 vor. Eine weitere Abmahnung wurde mit Schreiben vom 10.09.2021 ausgesprochen, in der es neben der Nichtregistrierung auch um Privatverkäufe geht.
Frau Michaela Maurer scheint sehr aktiv über die HKMW Rechtsanwälte, Sachbearbeiter Malte Mörger, Abmahnungen aussprechen zu lassen. Sie wurden auch abgemahnt?
Bitte mailen oder faxen Sie mir Ihre Abmahnung zu
Ihre Daten werden selbstverständlich absolut vertraulich behandelt. Je mehr Abmahnungen vorliegen, um so wahrscheinlicher ist es, einen möglichen Rechtsmissbrauch nachzuweisen.
Gegenstand einer Abmahnung aus Januar 2020
Weitere Abmahnung wegen Informationspflichtverletzungen beim gewerblichen Verkauf von Waren, die im 3-D-Druckverfahren hergestellt werden vom 2.1.2020 bekannt. Auftraggeber des Abmahnschreibens ist Frau Michaela Maurer, die sich durch die Kanzlei HKMW Malte Mörger vertreten lässt. Ich kenne die Abmahnerin bereits.
Bisher bekannt gewordene Abmahnungen der Frau Michaela Maurer:
Datum der Abmahnung, ggfls. Kostenforderung / Abmahnkosten
- 2.1.2020, Frist zur Abgabe einer Unterlassungserklärung 13.1.2020, Kosten vorläufig nach Gegenstandswert 20.000 EUR (1.171,67 EUR inkl. MwSt)
- 15.1.2020, Kosten noch nicht geltend gemacht, Frist zur Abgabe einer Unterlassungserklärung 27.1.2020
Abmahnung vom 15.1.2020
Am 15.1.2020 haben die HKMW Rechtsanwälte, Rechtsanwalt Malte Mörger, Sachsenring 43, 50677 Köln im Auftrag der Frau Michaela Maurer eine Abmahnung ausgesprochen. Dieser teilt mit, dass seine Mandantin im Internet u.a. auf der Handelsplattform eBay mit unterschiedlichen Waren, unter anderem mit Teigblumen handeln würde. Der Abgemahnte würde gleichfalls einen Handel mit solchen Waren betreiben.
Fehlende Registrierung nach VerpackG führt zu Michaela Maurer Abmahnung
Die Abgemahnte habe festgestellt, dass der Empfänger des Abmahnschreibens systembeteiligungspflichtige Verpackungen als Hersteller in Verkehr bringe, ohne bei der Zentralen Stelle nach § 24 VerpackG registriert zu sein.
Am 8.1.2020 habe die Kanzlei HKMW im Rahmen eines Testkaufs auf der Handelsplattform eBay eine Teigblume erworben. Die Bestellung sei unter Verwendung von Versandverpackungen ausgeliefert worden. Diese Verpackungen seien damit von dem Abgemahnten in Verkehr gebracht worden.
Nach § 9 Abs. 5 VerpackG dürften Hersteller systembeteiligungspflichtige Verpackungen nicht in Verkehr bringen, wenn sie nicht nach § 9 Abs. 1 VerpG registriert seien. Durch Einsicht in das öffentliche Herstellerregister sei festgestellt worden, dass der Empfänger des Abmahnschreibens dort nicht registriert sei. Die Auslieferung von Versand- bzw. Serviceverpackungen durch den Abgemahnten erfolge daher unter Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot.
Der Abgemahnte wird mit dem mir vorliegenden Schreiben aufgefordert, bis zum 27.1.2020 eine Unterlassungsverpflichtungserklärung abzugeben.
Abmahnung Michaela Maurer
wegen fehlender Registrierung nach VerpackG
vertreten durch HKMW Rechtsanwälte, Malte Mörger
Stand: 09/2021
Update 11/2021: Weitere Abmahnung vom 03.11.2021 bekannt. Grund: fehlende Registrierung Verpackungsgesetz, Verkäufe als privat, obwohl Verkaufstätigkeit für gewerbliches Handeln spreche. Frist Unterlassungserklärung: 15.11.2021, Kostenforderung: 1.134,55 EUR (Gegenstandswert: 15.000 EUR).
Das ist jetzt das Wichtigste:
- Ruhe bewahren! Fristen beachten!
- Nichts zahlen – nichts unterschreiben!
- Kostenlose Erstberatung nutzen!
Handeln Sie jetzt!
1. Komplette Abmahnung übermitteln
Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.
Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.
2. Ich prüfe Ihre Abmahnung
Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten.
-
Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?
-
Ist die Abmahnung berechtigt?
-
Wird eventuell zu viel gefordert?
-
Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?
3. Gratis Erstberatung erhalten
Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.
Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden.
4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden
Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.
Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).
Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.