Gegenstand der Abmahnung
Am 15.3.2016 haben die Rechtsanwälte Wolfgang Jeß und Thilo Kolberg, Flensburger Straße 19, 24837 Schleswig im Auftrag der mobilcom-debitel GmbH eine markenrechtliche Abmahnung aussprechen lassen. Sie teilen mit, dass ihre Mandantin in Deutschland seit vielen Jahren eine der führenden Anbieterinnen von Waren und Dienstleistungen aus dem Telekommunikationsdienstleitungen sei und u.a. Inhaberin der bei dem Deutschen Patent- und Markenamt unter den Aktenzeichen 30743215 eingetragenen Wortmarke-Bildmarke „Crash“ sei.
Die Marke „Crash“ sei u.a. im Telekommunikationsbereich (Klasse 38) eingetragen.
Rechtsanwalt Jeß, der Unterzeichner der Abmahnung vom 15.3.2016, teilt mit, dass die mobilcom-debitel GmbH kürzlich davon Kenntnis erlangt habe, dass der Abgemahnte als Inhaber der Domain „crash…..“ registriert sei. Bei Aufruf dieser Internetadresse werde man automatisch auf eine andere Domain umgeleitet, wo ein anderer Anbieter zahlreiche Dienstleistungen aus dem Telekommunikationsbereich bewerben und anbieten würde. Die entsprechenden Internetseiten seien gesichert worden.
Die Abmahnung der mobilcom-debitel GmbH wegen der Marke „Crash“
Das vorbezeichnete Verhalten würde gegen die markenrechtlichen Vorschriften verstoßen. Der Abmahnerin würde gemäß §§ 4, 14 Abs. 1 MarkenG ein ausschließliches Recht an der Verwendung der Marke „Crash“ zustehen. Nach §§ 14 Abs. 2 MarkenG sei es Dritten untersagt, ohne Zustimmung des Rechtsinhabers identische oder ähnliche Zeichen im geschäftlichen Verkehr zu benutzen. In Rechtsprechung und Rechtslehre sei anerkannt, dass die Verwendung einer Internetdomain eine markenmäßige Benutzung des Domaininhabers darstellen würde.
Rein vorsorglich werde darauf hingewiesen, dass die Verwendung einer leicht abgewandelten Bezeichnung nichts daran ändern würde, dass hier eine Markenrechtsverletzung vorliegen würde, denn es handele sich selbstverständlich zumindest um ein ähnliches Zeichen im Sinne der o.g. Vorschriften, so Rechtsanwalt Jeß. Es sei ein berechtigtes Interesse zur Verwendung der Marke seiner Mandantin sei nicht ersichtlich. Offenbar würde es dem Abgemahnten nur darum gehen, sich den Bekanntheitsgrad der Marke für die Präsentation und den Absatz fremder Dienstleistungen und Produkte zunutze zu machen.
Namens und in Vollmacht der mobilcom-debitel GmbH habe der Bevollmächtigte den Abgemahnten daher aufzufordern, die rechtswidrige Nutzung der Domain unverzüglich abzustellen. Zur Vermeidung der ansonsten drohenden Wiederholungsgefahr habe er den Abgemahnten ferner aufzufordern, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Für den Eingang der Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung werde diesem daher eine Frist bis spätestens zum 22.3.2016 gesetzt. Eine Fristverlängerung könne wegen der Eilbedürftigkeit nicht gewährt werden. Die Kosten der Beauftragung der Rechtsanwälte Jeß und Kolberg habe der Abgemahnte als Aufwendungsersatz unter dem rechtlichen Gesichtspunkt der Geschäftsführung ohne Auftrag gem. §§ 677 ff. 683 BGB sowie als Schadensersatz zu tragen. Diese würden sich wie folgt berechnen: 1,3 Geschäftsgebühr aus 25.000 EUR Gegenstandswert (1.024,40 EUR) zzgl. Auslagenpauschale (20,00 EUR). Dem Zahlungseingang in Höhe von 1.044,40 EUR netto werde bis zum 29.3.2016 entgegen gesehen.
Abmahnung mobilcom-debitel GmbH
wegen Markenrechtsverletzung „Crash“
vertreten durch Rechtsanwälte Wolfgang Jeß und Thilo Kolberg
Stand: 03/2016
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1. Komplette Abmahnung übermitteln
Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.
Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.
2. Ich prüfe Ihre Abmahnung
Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten.
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Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?
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Ist die Abmahnung berechtigt?
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Wird eventuell zu viel gefordert?
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Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?
3. Gratis Erstberatung erhalten
Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.
Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden.
4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden
Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.
Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).
Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.