Gegenstand der Abmahnung

Mir liegt eine Abmahnung der Rechtsanwälte Dr. Wallscheid & Drouven, Am Mittelhafen 10, 48155 Münster vor, die diese im Auftrag der Mobilisten-Verlag GmbH am 28.8.2019 ausgesprochen haben. Rechtsanwalt Timm Drouven, der Unterzeichner des Abmahnschreibens, teilt hierin mit, dass Gegenstand seiner Beauftragung die Art und Weise der Präsentation der Angebote des Abgemahnten im Internet, sowohl unter der Domain www.amazon.de als auch über seinen eigenen Onlineshop sei. Beide Parteien würden Navigationshilfen vertreiben.

 

Fehlender Link auf OS-Plattform u.a. als Abmahngrund

Rechtsanwalt Drouven führt aus, dass der Abgemahnte seinen Informationspflichten nicht nachkommen würde, da u.a. keine Angaben über die einzelnen technischen Schritte, die zu einem Vertragsschluss führen, gegeben würden.

 

Ebenfalls informiere der Abgemahnte nicht über die Vertragstextspeicherung und darüber, wie der Kunden mit den nach § 312i Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BGB zur Verfügung gestellten technischen Mitteln Eingabefehler vor Abgabe der Vertragserkläung erkennen und berichtigen könne.

 

Auch das Vorhalten einer veralteten Widerrufsbelehrung wird moniert sowie das Fehlen des Muster-Widerrufsformulars.

 

Darüber hinaus sei das Impressum unvollständig.

 

Auch die wiedergegebene Definition eines Verbrauchers in den AGB des Abgemahnten sei veraltet und es fehle ein Link auf die OS-Plattform.

 

Namens und in Vollmacht der Mobilisten-Verlag GmbH würden die Rechtsanwälte Dr. Wallscheid & Drouven den Abgemahnten auffordern, bis zum 9.9.2019 eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben.

 

Des Weiteren habe er die Kosten ihrer Inanspruchnahme zu tragen. Diese würden sich auf der Grundlage eines Gegenstandswertes von 40.000,00 € berechnen (= 1.590,91 €) und seien zahlbar bis zum 9.9.2019.

Abmahnung Mobilisten-Verlag GmbH

wegen veralteter Widerrufsbelehrung, fehlendem Muster-Widerrufsformular u.a.

vertreten durch Rechtsanwälte Dr. Wallscheid & Drouven

Stand: 08/2019

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.