Gegenstand der Abmahnung

Herr Moritz Salomon, vertreten durch Frau Marion Stammen-Grote Rechtsanwältin, Robert-Bosch-Straße 12A, 40789 Monheim am Rhein hat mit Schreiben vom 03.05.2015 einen gewerblichen eBay-Verkäufer abgemahnt, welcher nach Ansicht von Herrn Moritz Salomon diverse Wettbewerbsverstöße geht. Herr Moritz Salomon betreibe selbst unter dem Verkäufernamen „Himmel-gold“ u.a. bei eBay einen Versand von Speicherkarten und Computer- und Kfz-Zubehör. Der Abgemahnte biete ähnliche Produkte an, so dass ein Wettbewerbsverhältnis vorläge. Das Auftreten des Abgemahnten bei eBay sei nicht wettbewerbskonform, so Rechtsanwältin Marion Stammen-Grote. Der Abgemahnte bezeichne sich als Privatverkäufer, wobei jedoch an einer Gewerblichkeit des Angebotes keine Zweifel bestünden. Der Abgemahnte habe im letzten Monat 55 Bewertungen erhalten, innerhalb der letzten zwölf Monate 257 Bewertungen. Dabei seien diese Artikel in einem neuen Zustand. Derzeit habe der Abgemahnte sechs Headsets eingestellt. Mit diesen Angeboten verschaffe er sich einen Wettbewerbsvorteil dadurch, dass er die Endverbraucher nicht, wie gesetzlich gefordert, über ihre Rechte aufkläre. Eine Aufklärung über das dem Kunden zustehende gesetzliche Widerrufsrecht erfolge nicht. Ebenfalls würden die Pflichtangaben nach § 5 TMG fehlen. Es würden in unzulässiger Weise Gewährleistungsrechte ausgeschlossen und zwar durch die Formulierung „dies ist ein Privatverkauf, daher Gewährleistung und Rücknahme ausgeschlossen“.

 

Details zur Abmahnung Moritz Salomon

Aus diesen Gründen soll der Abgemahnte nunmehr bis zum 15.05.2015 eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. In der Abmahnung werden Kosten von 865,00 EUR netto gefordert, was einem Gegenstandswert von 15.000 EUR entspricht. Ebenfalls sei Herrn Moritz Salomon durch einen Testkauf Kosten entstanden. Die Aufwandsentschädigung für den Testkauf betrage 90 EUR. Die Gesamtkostenkostenforderung beläuft sich damit auf 955,00 EUR, welche bis zum 15.05.2015 bezahlt werden sollen. Dem Abmahnschreiben ist auch eine vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung beigefügt. Diese Erklärung sieht u.a. eine konkrete Vertragsstrafe von 5.000 EUR für den Fall einer Zuwiderhandlung vor. Dies ist auch einer der Gründe, weshalb ich rate, diese vorformulierte Erklärung auf keinen Fall ungeprüft zu unterzeichnen. Es sollte eine Erklärung in abgeänderter Form, wenn überhaupt, abgegeben werden, welche auf das absolut notwendigste bezogen ist und nicht über die abgemahnte Verletzungshandlung hinausgeht. Ebenfalls gehört in eine Unterlassungserklärung nicht hinein, dass Kosten erstattet werden sollen.

Abmahnung Moritz Salomon

wegen Wettbewerbsrecht

vertreten durch Rechtsanwältin Marion Stammen-Grote

Stand: 05/2015

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.